Logos
Ein Gericht in London urteilte, der US-Konzern habe nicht das Markenrecht des Musikunternehmens verletzt. Die beiden Apples hatten 1991 eine Vereinbarung zum Nutzen ihrer jeweiligen apfelförmigen Logos getroffen. Dabei verpflichtete sich die Computerfirma, nicht ins Musikgeschäft einzusteigen. Apple Corps sah dies nun durch das Online-Musikgeschäft "iTunes" des Computer-Konzerns verletzt. Apple Computer hielt dagegen, bei iTunes handele es sich hauptsächlich um ein System zur Datenspeicherung. Damit kann der Online-Musikanbieter i-tunes von Apple weiter das Apfel-Logo verwenden.