Der Wiener Anwalt und Arbeitsrechtsexperte Bernhard Hainz gibt dem entlassenen Fritz Verzetnitsch gute Chancen, seine Ansprüche gegen den ehemaligen Arbeitgeber ÖGB vor Gericht durchzusetzen - vorausgesetzt, "es kommt nichts mehr nach". Denn grundsätzlich müsse eine fristlose Entlassung sofort nach Bekanntwerden der Gründe dafür ausgesprochen werden, sagt Hainz auf Anfrage des STANDARD: "Wenn das stimmt, was man aus den Medien weiß, liegt offenbar eine Verfristung vor." Denn wenn schon länger bekannt gewesen sei, was Verzetnitsch nun als "Untreue im Amt" vorgeworfen wird, hätte der Arbeitgeber bereits früher reagieren müssen.Sollten jedoch neue, bisher unbekannte Entlassungsgründe auftauchen, könnten diese natürlich nachgereicht und zur Begründung des Hinauswurfes angeführt werden, was die Aussichten von Verzetnitsch auf erfolgreiche Klage wiederum gegen null reduzieren könnte. Interessant werde jedenfalls die Beweisführung beider Parteien werden - vor allem in der Frage, was die gesamte restliche ÖGB-Spitze zu welchem Zeitpunkt gewusst habe. (kob, DER STANDARD, Printausgabe 6./7.5.2006)