Ausgleichstage oder Bezahlung
Die Betriebsräte protestieren schon seit längerem gegen die Nichteinhaltung der 2002 geschlossenen Vereinbarung mit dem Bildungsministerium zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG). Diese sieht vor, dass die maximale Tagesarbeitszeit von 13 Stunden für Nachtdienste während der Woche sowie bei Wochenenddiensten überschritten werden darf. Voraussetzung dafür ist aber, dass jeder Nachtdienst bezahlt wird, wobei für jeden ersten Nachtdienst pro Monat bzw. die ersten 160 Nachtdienststunden pro Jahr eine Optionsmöglichkeit vereinbart wurde: jeder Mitarbeiter kann sich aussuchen, ob es dafür Ausgleichstage gibt oder der Dienst bezahlt wird.
Seit 2002 kein Geld
Doch jene Mitarbeiter, die sich für eine Bezahlung der Dienste entschlossen haben, hätten seit 2002 kein Geld dafür gesehen, argumentieren die Personalvertreter. Andererseits hätten Ärzte auf Grund von Personalmangel ihre Ausgleichstage nicht konsumieren können. Dies habe sich zu Schulden von mittlerweile 25 Mio. Euro angehäuft. Außerdem kritisieren die Betriebsräte, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes Ärzte in Krankenhäusern noch immer 70 bis 80 Wochenstunden arbeiten müssten.
Auf die Straße gesetzt
Die Betriebsrätekonferenz fordert daher gesetzeskonforme Arbeitszeiten zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter, die Bezahlung der Schulden, faire Bezahlung und ein Ende der Gratisarbeit. Außerdem verlangen sie ein durchgängiges und international vergleichbares Karrieremodell, denn die Unis würden ihre best ausgebildeten Ärzte nach der Ausbildung auf die Straße setzen.
Durch Kollektivverträge regeln