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EU Steuerkommissar László Kovács kündigt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich an.

Foto: AP/Geert Vanden Wijngaert
Standard: In Österreich gilt von Mitte Mai an ein Minimumpreis von 3,25 pro Zigarettenschachtel. Ist das in Einklang mit dem EU-Recht?

Kovács: Ich habe Ende Februar einen Brief an Botschafter Gregor Woschnagg in Brüssel geschickt, in dem ich Österreich gewarnt habe. Minimumpreise für Zigaretten seien nicht konform mit EU-Regeln. Der Grund dafür ist, dass das den Wettbewerb störe. Dies würde Zigaretten mit höheren Preisen bevorzugen und günstige Zigaretten bestrafen.

Standard: Gäbe es eine andere Möglichkeit?

Kovács: Absolut. Es gibt eine legale Möglichkeit, die mit EU-Recht konform ist: Die Verbrauchssteuer anzuheben. Österreich darf nur nicht unter das vorgeschriebene Minimum (Anm.: von derzeit 57 Prozent) gehen. Aber man kann etwas drauf setzen, von mir aus bis zum Himmel. Das stört den Wettbewerb nicht. Das würde alle Zigaretten gleichermaßen betreffen.

Standard: Aber trotz Ihrer schriftlichen Warnung kommen nun die Mindestpreise. Was halten Sie von einem Finanzminister wie Karl-Heinz Grasser, der sagt, ein Vertragsverletzungsverfahren kümmere ihn nicht sehr?

Kovács: Ich habe das nicht gehört, aber ich werde das bei Karl-Heinz Grasser ansprechen. Ich zweifle daran, dass er an der Meinung der Kommission nicht interessiert ist. Es ist eine begründete Ansicht, die auf EU-Gesetz basiert. Wenn sich ein Mitgliedsstaat nicht daran hält, wird die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren starten. Es gibt für kein Land eine Entschuldigung.

Standard: Von 15. Mai an gelten die Minimumpreise in Österreich. Werden Sie schon am 16. Mai ein Vertragsverletzungsverfahrens einleiten?

Kovács: Im Prinzip müssen wir das. Ich habe keine andere Wahl und würde auch gegen Ungarn so vorgehen. Die Kommission ist offiziell Hüterin der Verträge. Es ist aber nicht der Kommissar selbst, der aktiv wird sondern die Behörde. Die Generaldirektion wird eine formale Notiz an das Finanzministerium in Wien schicken. Das Ministerium hat zwei Monate Zeit zu antworten. Dann ist Mitte Juli. Die Antwort wird dann hier sorgfältig studiert. Dann wird ein zweiter Brief mit einer begründeten Ansicht nach Wien geschickt mit der Empfehlung, die Maßnahme zurückzunehmen, weil sie nicht mit EU- Recht übereinstimmt. Wenn Österreich dem nicht entspricht, wird sich die Kommission an den Europäischen Gerichtshof wenden, um ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

Standard: Irland, Frankreich, Italien und Belgien haben auch Minimumpreise für Zigaretten. Gibt es einen Unterschied zum österreichischen Vorgehen?

Kovács: Für mich besteht kein Unterschied. Es gibt schon Vertragsverletzungsverfahren gegen genau diese Länder. Gegen Irland und Italien sind die Verfahren im März eröffnet worden, gegen Frankreich und Belgien schon 2005. Jetzt haben wir die Mitteilung von Österreich und werden auch dagegen vorgehen.

Standard: Bei den anderen Fällen hat es oft Jahre bis zur Eröffnung eines Verfahrens gedauert. Wird Österreich schon heuer im Herbst mit einer Klage zu rechnen haben?

Kovács: Für frühere Fälle war nicht ich verantwortlich. Der Zeitplan geht von Herbst aus.

Standard: Die Begründung von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat ist, dass damit die Jugend vom Rauchen abgehalten werden soll. Verstehen Sie diese Argumentation?

Kovács: Ja, absolut. Die Kommission versteht die gesundheitspolitischen Überlegungen von Mitgliedsstaaten. Österreich kann Zigaretten auch teurer machen, indem Steuern erhöht werden. (Alexandra Föderl-Schmid, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 2.5.2006)