Wenn ein international renommierter Gastprofessor, der von einer Universität persönlich eingeladen wurde, ein polizeiliches Unbedenklichkeitsattest vorlegen muss, um einreisen zu dürfen, dann ist man in Österreich. Wenn ausländische Studierende nach der Zulassungsprüfung für ein Studium in Österreich wieder in den Flieger Richtung "Drittstaat"-Heimat müssen, um dort das Testergebnis abzuwarten, dann klingt das nach Absurdistan - ist aber Österreich.

Das sind nur zwei der absonderlichsten Details des seit Jänner 2006 geltenden Fremdenrechtspakets, das nun zu heftigem Protest der Universitäten geführt hat. Zumutung, Zynismus und Schikane sind Beschreibungen, die von den Uni-Repräsentanten gegen das umstrittene Gesetz vorgebracht werden. Sie kämpfen für eine im Vergleich zu den vielen Gestrandeten, die aufgrund desselben Fremdenrechtspakets für übervolle Schubhaft-Gefängnisse sorgen, sicher privilegierte Gruppe, geht es doch vergleichsweise um "Luxusgüter" wie Internationalität und wissenschaftliche Mobilität.

Aber an den Auswirkungen des Fremdenrechts auf die "Oberschicht" der Fremden, die nach Österreich wollen, lässt sich erahnen, mit welchen Härten Menschen, die weniger artikulationsfähig, weniger gebildet und weltgewandt sind und die nicht auf so hilfreiche Gastgeber und potente Lobbyisten wie an den Unis treffen, zu kämpfen haben. "Schubhaftexzesse", wie von den Grünen kritisiert, sind wohl nur die Spitze des Eisbergs.

Das Fremdengesetz ist ein Spiegel des Geistes, der es schuf. Es ist kleingeistig und einer xenophoben Paranoia geschuldet, die in allem, was fremd ist, etwas Bedrohliches sieht. Es ist Ausdruck einer politischen Gartenzwerg-Mentalität. Wer es schuf, darf nicht von "Internationalisierung der Unis" schwafeln. (DER STANDARD, Print, 10.4.2006)