Innsbruck - Im Zusammenhang mit dem Fußball-Wettskandal wurde die "Neue Vorarlberger Tageszeitung" ("Neue") am Donnerstag vor dem Innsbrucker Oberlandesgericht rechtskräftig verurteilt. Den Schuldspruch aus dem ersten Verfahren wegen übler Nachrede gegen drei ehemalige SW-Bregenz-Spieler im Zuge von Wettmanipulationen hat Richterin Beatrix Kiechl bestätigt, die Höhe der Entschädigungszahlungen wurde indes revidiert.

Die "Neue" warf im Zuge des deutschen Wettskandals um Schiedsrichter Robert Hoyzer dem Bregenzer Trio Almir Tolja, Dejan Grabic und Asmir Ikanovic vor, sie wären mit 60.000 Euro bestochen und im Februar 2002 ebenfalls in den Wettskandal verwickelt gewesen. Im Dezember 2005 wurde die "Neue" zu je 20.000 Euro Entschädigungszahlung an die drei ehemaligen SW-Spieler verurteilt.

In der Berufungsverhandlung am Donnerstag argumentierte "Neue"-Vertreter Martin Mennel vor dem Innsbrucker Oberlanddesgericht, die Zeitung habe nur über die Verdachtsmomente gegen das Trio berichtet, "denn objektiv bestand der Verdacht". Auch sei die journalistische Sorgfaltspflicht nicht verletzt worden, da die "Neue" über Pressekonferenzen des Vereins, der Spieler und deren eidesstattliche Erklärungen ebenfalls berichtet habe. Auch die Höhe des Zuspruchs an das Trio stellte Mennel in Frage.

Nicolas Stieger, Rechtsanwalt des Trios, wiederholte seine Argumentation, dass die Zeitung zur Wahrung der journalistischen Sorgfaltspflicht nicht alle Mittel ausgeschöpft habe. "Man hat meine Mandanten als Betrüger tituliert, ohne weitere Recherchen durchzuführen", sagte Stieger.

Richterin Kiechl bestätigte dann das Urteil des Erstgerichtes und begründete: "Der Schuldspruch geht in Ordnung, wenn man betrachtet, wie die Meldung gestaltet und transportiert wurde. In der Berichterstattung traten der Konjunktiv und die Fragezeichen in den Hintergrund." Die Höhe der Entschädigungszahlungen an die drei Spieler wurde jedoch von insgesamt 60.000 Euro auf 36.000 Euro reduziert. "Wir haben berücksichtigt, dass die "Neue" ein kleines Medium in einem kleinen Bunddesland ist", sagte Kiechl. Das Urteil ist rechtskräftig.(APA)