Die Gefahr, beim "illegalen" Download von Musik, Filmen oder Software erwischt zu werden, wird in Deutschland immer größer. Neuerdings hagelt es Zigtausende Anzeigen von der Industrie. Nutzer können nicht mehr darauf hoffen, in Tauschbörsen anonym zu bleiben, schreibt die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Ausgabe von test.

So sei der Kino-Werbespot "Raubkopierer sind Verbrecher" juristisch falsch

Über die IP-Adresse des Nutzers, die Provider meist drei Monate speichern, kann der Downloader zurückverfolgt werden. Dennoch kämpfe die Industrie mit überzogenen Mitteln. So sei der Kino-Werbespot "Raubkopierer sind Verbrecher" juristisch falsch. Im strafrechtlichen Sinn handelt es sich nicht um ein "Verbrechen", sondern um ein "Vergehen".

In der Praxis müssen Downloader vor allem mit Geldstrafen rechnen

Auch die angekündigten fünf Jahre Haftstrafe drohen nur, wenn jemand gewerblich mit illegalen Kopien handelt. In der Praxis müssen Downloader vor allem mit Geldstrafen rechnen. So kann die Musikindustrie Schadensersatz fordern, etwa in der Höhe der CD-Preise. Je nach Größe der Musiksammlung können dabei schnell Tausende Euro zusammen kommen. Noch häufiger sind Abmahnungen. Dem User wird dabei eine Unterlassungserklärung inklusive einer Anwaltsrechnung über einige Hundert Euro zugestellt.(red)