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Innsbruck/Wien – Eine Kundgebung am Innsbrucker Flughafen, bei der Sympathien für die Ziele der Attentäter von 9/11 geäußert worden sein sollen, ist nicht zu finden. Weder im zuständigen Referat der Bundespolizeidirektion (für Vereine, Versammlungen, Waffen und Sprengmittel) noch in der Tiroler Sicherheitsdirektion. Und auch im Gedächtnis des Flughafendirektors ist keine Kundgebung am Flughafen Innsbruck gespeichert.

Keine Erinnerung

„So etwas hätte ich mitbekommen“, meint Reinhold Falch, seit 1995 Geschäftsführer. Bei der Polizei reicht der Kundgebungskalender für Innsbruck zwar nur drei Jahre zurück, aber die seit 1999 hier tätige Beamtin erinnert sich auch nicht an eine Demo am Flughafen seit 2001.

Nachdem Ahmed A., seit 19 Jahren in Tirol lebender Österreicher ägyptischer Herkunft, monatelang weder vom Innennoch vom Verkehrsministerium erfahren hatte, wieso er plötzlich als Sicherheitsrisiko galt, wurde ihm in Medien die Teilnahme an einer derartigen Kundgebung zur Last gelegt. Die Austria Presse Agentur hatte vergangene Woche ohne Quellengabe von diesen Vorwürfen berichtet, nachdem der Anwalt des 48-jährigen auf Amtshaftung geklagt und der Standard berichtet hatte. Jetzt klagt Rechtsanwalt Paul Delazer auch auf „üble Nachrede“: Seinem Mandanten, der die Vorwürfe umgehend zurückgewiesen hatte, sei öffentlich eine strafbare Handlung vorgehalten worden.

Volksanwalt: "Sehr merkwürdig"

Die Volksanwaltschaft, die ebenso seit einigen Wochen mit der Causa befasst ist, spricht von „sehr merkwürdiger Informationspolitik“ der Ministerien. „Entweder eine Angelegenheit ist geheim oder nicht“, sagt Heidi Bacher, Büroleiterin von Volksanwalt Peter Kostelka. Auch Bacher ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, selbst dem Betroffenen gegenüber, da diesem das Innenministerium die Akteneinsicht nicht gewährt hat.

Rechtsschutz bedroht

Festhalten will Bacher aber: „Dieser Fall ist, was die Grundrechte von Bürgern betrifft, einer der sensibelsten, den wir am Tisch haben“. Die Volksanwaltschaft habe Schritte gesetzt, denn, so Bacher, „die Geheimhaltung kann nicht die Lösung sein“. Aus ihrer Sicht ergeben sich „verfassungsrechtliche Fragen“ den Rechtsschutz des einzelnen betreffend. Ein „sehr spannendes Verfahren“ erwartet der Verfassungsrechtler Heinz Mayer.

Die Behörden hätten mit der EU-Verordnung (2320/2002), die die Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Flughafenbediensteten vorschreibt, eine weit reichende Geheimhaltung vereinbart, „offenbar um den internationalen Datenaustausch sicherzustellen“, so Mayer. „Aber dabei wird der Rechtsschutz von Betroffenen mehr oder weniger beseitigt“, gibt er zu bedenken. (Benedikt Sauer, DER STANDARD Printausgabe, 28.03.2006)