Arbil - Ein kurdischer Schriftsteller mit österreichischer Staatsbürgerschaft ist im Nordirak wegen seiner Kritik an einem Anführer der Volksgruppe zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtete. Nach Aussagen von Augenzeugen wurde Kamal Sayid (Said) Qadir am Sonntag verurteilt, weil er dem führenden Kurdenpolitiker Masoud (Massud) Barzani Machtmissbrauch vorgeworfen hatte.

Auch der in Wien aktive "Verband für Krisenhilfe und solidarische Entwicklungszusammenarbeit" (WADI) teilte am Sonntag in einer Aussendung mit, dass der Autor in der Neuverhandlung seines Falles zu 18 Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden sei. Sein Anwalt legte demnach Berufung gegen das Urteil ein. In einem Monat solle die nächste Verhandlung stattfinden, hieß es.

Zweifel an Meinungsfreiheit

Der Fall des Schriftstellers hatte neue Zweifel an der Wahrung der Meinungsfreiheit im Norden des Irak aufgeworfen. Kurdische Anführer hatten nach dem Sturz des irakischen Machthabers Saddam Hussein versprochen, Demokratie und Pressefreiheit im Irak zu fördern.

In einem Interview mit der "Zeit im Bild 2" zeigte sich der 48-jährige Jurist Qadir am 16. März überzeugt, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, die kurdische Führung "entehrt" zu haben, nur vorgeschoben seien: "Ich habe den Nerv getroffen, das ist eine milliardenschwere Korruptionsaffäre."

Offener Brief gegen Barzani

Der Jurist hatte Barzani, den Chef der kurdischen Autonomiebehörde und der Demokratischen Partei Kurdistans (KDP), in einem Offenen Brief scharf angegriffen. Bereits am 25. Jänner hatte der irakische Außenminister Hoshiyar Zebari über eine Freilassung Qadirs informiert, was sich jedoch als nicht zutreffend erwies. Der Schriftsteller befindet sich laut WADI noch immer in Haft.

Nach Angaben von WADI war Qadir im Dezember von einem Gericht in Arbil (Erbil) wegen "Entehrung der kurdischen Führung und ihres Kampfes" zu zwei mal 15 Jahren, also insgesamt 30 Jahren Haft, verurteilt worden. Dieses Urteil war den Angaben zufolge zuletzt von einem Berufungsgericht aufgehoben worden. (APA)