Bild nicht mehr verfügbar.

Abdul Rahman auf einem Archivbild aus einem Fernsehbericht des afghanischen Fernsehsenders Ariana Television.

Foto: AP Photo/APTN/Ariana Television
Kabul - Nach internationalen Protesten wegen der drohenden Todesstrafe für den zum Christentum übergetretenen Afghanen Abdul Rahman ist Bewegung in den Fall gekommen. Der zuständige Richter verwies den Fall am Sonntag an die Staatsanwaltschaft zurück. Diese habe er angewiesen, weitere Untersuchungen über eine eventuelle Unzurechnungsfähigkeit Rahmans zu veranlassen, sagte Richter Ansarullah Maulawisada der dpa in Kabul. Würde Rahman für unzurechnungsfähig erklärt, müsste der Prozess eingestellt werden. Rahman selber sagte unterdessen einem Medienbericht zufolge, er sei nicht unzurechnungsfähig und wolle am Christentum festhalten.

Der Richter sagte, Rahmans Angehörige hätten angegeben, er sei im pakistanischen Peshawar in psychischer Behandlung gewesen. Rahman selber habe während seiner Aussage vor Gericht eingeräumt, "dass er ein psychisches Problem hat" und "Stimmen höre". Staatsanwalt Abdul Wasi hatte zuvor erklärt, er halte Rahman für zurechnungsfähig, und hatte die Todesstrafe gefordert. Wasis Vorgesetzter Zemarai Amiri sagte am Sonntag, Rahman werde bereits am Montag oder spätestens in den kommenden Tagen untersucht werden.

Justizkreise: Entscheidung über Freilassung am Montag?

Zuvor hatte es unter Berufung auf Justizkreise geheißen, die Klage gegen Rahman sei wegen Mangels an Beweisen abgewiesen worden. "Das Gericht hat die Klage gegen Abdul Rahman wegen fehlender Informationen und zu vieler offener rechtlicher Fragen abgewiesen", sagte ein Gewährsmann, der seinen Namen nicht genannt wissen wollte. "Die Entscheidung über seine Freilassung wird möglicherweise morgen (Montag) erfolgen."

Papst Benedikt XVI. bat unterdessen um Gnade für den Konvertiten. Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano habe sich im Namen des Kirchenführers mit der Bitte um eine Begnadigung Rahmans schriftlich an den afghanischen Präsidenten Hamid Karzai gewandt, bestätigte der Vatikan am Samstag. Am Sonntag rief Benedikt XVI. die Gläubigen auf, all jenen Christen nahe zu sein, "die wegen ihres Glaubens verfolgt werden". Der Papst kritisierte Länder, "in denen es keine Religionsfreiheit gibt oder sie, obwohl sie auf dem Papier steht, unter zahlreichen Einschränkungen leidet".

Rahman will Christ bleiben

Rahman will trotz der drohenden Todesstrafe an seinem Glauben festhalten. Die italienische Zeitung "La Repubblica" zitierte Rahman am Sonntag mit den Worten: "Ich will nicht sterben." Sollte Gott aber dennoch so entscheiden, werde er diesen Weg gehen. Nach Zeitungsangaben übermittelte ein Mitarbeiter einer Hilfsorganisation, der Rahman im Gefängnis bei Kabul besuchte, Fragen und Antworten des Interviews. Journalisten wurden bisher nicht zu dem 40-Jährigen vorgelassen.

Rahman sagte dem Blatt zufolge, er sei nicht unzurechnungsfähig. "Ich bin nicht verrückt und ich bin kein Held." Er betonte: "Ich weiß, dass ich im Recht bin. Ich bedauere nichts." Er respektiere das afghanische Gesetz und den Islam. "Aber ich habe für mich und für meine Seele entschieden, Christ zu werden. Das ist kein Vergehen."

Gericht nicht unter Druck gesetzt

Rahman war vor zehn Jahren vom Islam zum Christentum übergetreten. Vor seiner Rückkehr nach Afghanistan hatte er lange in Deutschland gelebt. Beobachter halten für wahrscheinlich, dass Rahman für unzurechnungsfähig erklärt und der Prozess eingestellt wird. Nach der Sharia, der islamischen Rechtsordnung, auf der das afghanische Rechtssystem basiert, steht auf die Abkehr zum Islam die Todesstrafe. Das gilt allerdings nur, wenn der Konvertit im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Deutschland, die USA und die EU haben in den vergangenen Tagen wachsenden Druck auf die afghanische Regierung ausgeübt, für eine Rettung des 40-Jährigen zu sorgen. Auf das Gericht selbst sei von außen kein Druck ausgeübt worden, sagte der Richter. (APA)