Mit dem Privat-Gutachten einer Fachärztin für Psychiatrie wollte die Verteidigung ihre Meinung untermauern, dass Gertraud A. unter einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet. Die Expertin Claudia Klier, die sich besonders mit dem Phänomen der verdrängten Schwangerschaft beschäftigt, hatte die Angeklagte in der Untersuchungshaft aufgesucht. Das Gericht ließ dieses Gutachten aber nicht als Beweismittel zu.

"Ich bin selbst an den Verteidiger herangetreten, weil der Fall ein wichtiges Thema für meine Arbeit ist", erklärte Klier. Doch ihr Gutachten wurde nicht zugelassen. "Es erging kein gerichtlicher Auftrag, und die Wahl eines Sachverständigen steht ausschließlich dem Gericht zu", begründete Richter Karl Buchgraber die Ablehnung des Beweisantrages.

Die Verhandlung wird am Mittwoch (29.3.) fortgesetzt. (APA)