Die Law Lords, die höchsten Richter Großbritanniens, haben am Mittwoch gegen Shabina Begum entschieden. Die 17-jährige Britin muslimischen Glaubens wurde berühmt, weil sie im Unterricht knöchellange Kleidung, den "Dschilbab", tragen wollte. Die Wunschgarderobe kollidierte mit der Verordnung von Schuluniformen, von der sich englische PädagogInnen Zugehörigkeitsgefühl und Teamgeist versprechen.
Dass ein Stoff bis zu den Knöcheln reicht und die identitätsstiftenden Farben somit komplett verdeckt, sei inakzeptabel, meinte die Direktion der Denbigh High School in Luton, wo Shabina Begum lange Zeit lernte.