Kleidungs-Hick-Hack an einer britischen Schule
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Die Law Lords, die höchsten Richter Großbritanniens, haben am Mittwoch gegen Shabina Begum entschieden. Die 17-jährige Britin muslimischen Glaubens wurde berühmt, weil sie im Unterricht knöchellange Kleidung, den "Dschilbab", tragen wollte. Die Wunschgarderobe kollidierte mit der Verordnung von Schuluniformen, von der sich englische PädagogInnen Zugehörigkeitsgefühl und Teamgeist versprechen.

Dass ein Stoff bis zu den Knöcheln reicht und die identitätsstiftenden Farben somit komplett verdeckt, sei inakzeptabel, meinte die Direktion der Denbigh High School in Luton, wo Shabina Begum lange Zeit lernte.

In letzter Instanz gaben die Lordrichter nun der Schule Recht. Die habe sich enorme Mühe gegeben, ihre Uniform so zu "gestalten", dass sie den Islam respektierte. Die Extratour eines Dschilbab gehe zu weit. Shabina Begum überlegt den Gang zum Europäischen Gerichtshof. (DER STANDARD, Printausgabe 23.06.2006)