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In Simbabwe sind laut Angaben der UNO 600.000 Menschen aus den Armenvierteln der Großstädte vertrieben worden.

Foto: REUTERS/STRINGER/ZIMBABWE
Genf - Rund zwei Millionen Menschen sind nach einem UNO-Bericht 2005 wegen gewaltsamer Konflikte innerhalb ihres eigenen Landes zu Flüchtlingen geworden. Von diesen Vertriebenen würden eine unverhältnismäßig hohe Zahl Opfer von Angriffen, Vergewaltigungen, Plünderungen und anderen Menschenrechtsverletzungen, erklärte der Norwegische Flüchtlingsrat in seiner am Mittwoch für die Vereinten Nationen veröffentlichten Studie.

600.000 Vertriebene in Sibabwe

Unter den zwei Millionen Flüchtlingen im eigenen Land seien allein fast 600.000 Menschen in Simbabwe, die von der Regierung aus Armensiedlungen vertrieben wurden. Hunderttausende weitere Menschen hätten ihre Städte und Dörfer bei Konflikten in Kolumbien, dem Kongo, Irak und dem Sudan verlassen müssen, heißt es in dem 83-seitigen Bericht. Die Gesamtzahl der "intern vertriebenen Personen" lag demnach Ende letzten Jahres weltweit bei 23,7 Millionen gegenüber 25,3 Millionen 2004. Der Rückgang gehe vor allem auf die erfolgreiche Rückkehr hunderttausender Kongolesen in ihre Heimat zurück.

Regierungen stehen oft hinter Vertreibungen

Die Gesamtzahl bleibe dennoch alarmierend hoch, stellt der Flüchtlingsrat fest. Viele Vertriebenen erhielten von ihrer Regierung keinerlei Unterstützung. "Schlimmer noch, eine beunruhigend hohe Zahl von Regierungen stand selbst hinter der bewussten Vertreibung von Teilen ihrer Bevölkerung", erklärte Elisabeth Rasmussen, die Leiterin des Projekts. Obwohl es weltweit etwa doppelt so viele intern Vertriebene wie offiziell anerkannte Flüchtlinge gebe, werde für sie von Seiten reicher Geberländer und der Vereinten Nationen nicht genug getan, sagte Rasmussen. Sie machte dafür auch die internationale Gemeinschaft verantwortlich, die sich auf politischer Ebene nicht genügend dafür einsetze, Konflikte zu verhindern oder zu beenden.

Kein Regelwerk für intern Vertriebene

Während Flüchtlinge, die über eine internationale Grenze fliehen, sich auf die Genfer Flüchtlingskonventionen aus dem Jahr 1951 berufen können, gibt es für intern Vertriebene keinerlei internationales Regelwerk. (APA/AP)