Shabina Begum hatte sich im September 2002 geweigert, die Schuluniform zu tragen und darauf bestanden, in der so genannten Jalaba zum Unterricht zu kommen. Deshalb schloss die Schule sie aus, wogegen die heute 17-jährige Begum klagte.
Großbritannien
Tragen islamischer Kleidung in Schulen verboten
Richter billigten Ausschluss einer Schülerin vom Unterricht
London - Das Tragen eines den ganzen Körper verhüllenden Gewandes ist an britischen Schulen nicht erlaubt. Das entschieden am Mittwoch die höchsten britischen Richter und gaben damit einer Oberschule in Luton nördlich von London Recht, die eine Schülerin deshalb vom Unterricht ausgeschlossen hatte.
In erster Instanz verlor sie, das Berufungsgericht dagegen gab ihr im März vergangenen Jahres Recht. Dagegen klagte wiederum die Schule vor den Law Lords des Oberhauses, Großbritanniens höchstrichterlicher Instanz, und bekam Recht. Der Fall erregte im Königreich großes Aufsehen, nicht zuletzt deshalb, weil Begum im Berufungsprozess von der Frau von Premierminister Tony Blair, der Rechtsanwältin Cherie Blair, vertreten worden war. (APA/AFP)