In Deutschland sollen Raubkopien nach einem Zeitungsbericht künftig auch bei Bagatellfällen prinzipiell unter Strafe gestellt werden. Das "Handelsblatt " berichtete am Dienstag im Voraus, die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sei von ihrem ursprünglichen Plan abgewichen, Urheberrechtsverletzungen von der Strafbarkeit auszunehmen, wenn nur wenige Kopien angefertigt wurden und es nur um den privaten Gebrauch gehe.

Nicht mehr enthalten

Die Zeitung schrieb unter Berufung auf Koalitionskreise, diese Bagatellklausel sei im neuesten Gesetzesentwurf nicht mehr enthalten. Allerdings sei eine automatische Bestrafung nicht unbedingt die Folge der geplanten Gesetzesverschärfung. Die Staatsanwaltschaft hätte noch die Möglichkeit, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen, schrieb die Zeitung.

Verluste

Vor allem Musik- und Filmproduzenten klagen seit Jahren über Milliardenverluste durch illegale Kopien. Die Novelle des Urheberrechts wird am Mittwoch im Kabinett behandelt. Anschließend will Zypries den Gesetzentwurf bei einer Pressekonferenz vorstellen. (APA/Reuters)