In Deutschland sollen Raubkopien nach einem
Zeitungsbericht künftig auch bei Bagatellfällen prinzipiell unter
Strafe gestellt werden. Das "
Handelsblatt
" berichtete am Dienstag im
Voraus, die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sei von
ihrem ursprünglichen Plan abgewichen, Urheberrechtsverletzungen von
der Strafbarkeit auszunehmen, wenn nur wenige Kopien angefertigt
wurden und es nur um den privaten Gebrauch gehe.
Nicht mehr enthalten
Die Zeitung schrieb unter Berufung auf Koalitionskreise, diese
Bagatellklausel sei im neuesten Gesetzesentwurf nicht mehr enthalten.
Allerdings sei eine automatische Bestrafung nicht unbedingt die Folge
der geplanten Gesetzesverschärfung. Die Staatsanwaltschaft hätte noch
die Möglichkeit, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen,
schrieb die Zeitung.
Verluste
Vor allem Musik- und Filmproduzenten klagen seit Jahren über
Milliardenverluste durch illegale Kopien. Die Novelle des
Urheberrechts wird am Mittwoch im Kabinett behandelt. Anschließend
will Zypries den Gesetzentwurf bei einer Pressekonferenz vorstellen. (APA/Reuters)