Erstmals berichten Ex-Gefangene aus der US-Öffentlichkeit - Kein Haftgrund genannt - "Wie in einem Zoo"
Redaktion
,
Washington - Erstmals haben ehemalige Gefangene des
US-Lagers Guantanamo der US-Öffentlichkeit von ihrer Leidenszeit
berichtet. Vier aus dem Militärlager auf Kuba freigelassene Briten
erzählten einem Auditorium in der George Washington University in
Washington am Montag (Ortszeit) live per Videoschaltung aus London
von ihrer Haftzeit. Die Veranstaltung mit dem Titel "Voices of
Guantanamo" (Stimmen aus Guantanamo) war von der in New York
ansässigen Menschenrechtsorganisation Center of Constitutional Rights
(CCR) organisiert worden. Ziel der Veranstaltung sei, Licht in eine
Angelegenheit zu bringen, die ans Tageslicht müsse, sagte der Dekan
der Juristischen Fakultät.
"Wie in einem Zoo"
Anschließend berichteten Shafiq Rasul, Asif Iqbal, Tarek Dergoal
und Rhuhal Ahmed von ihrer Lagerzeit. "Im Grunde war es wie in einem
Zoo", sagte Rasul. "Man wird 24 Stunden lang in einem Käfig gehalten
und die Wachen beobachten einen 24 Stunden lang." Das durchzumachen,
sei "sehr hart" gewesen. Er sei fast verrückt geworden, weil er drei
Monate lang in Isolation gehalten worden sei.
Kein Haftgrund genannt
Dergoal sagte, es habe keine echten Verhöre gegeben. "Was ist
deine Lieblingsfarbe?" seien die Art Fragen gewesen, die ihm gestellt
worden seien. Einmal habe ein US-Soldat einen Koran aufgeschlagen,
gegrinst und Bemerkungen über das heilige Buch des Islam gemacht,
sagte der gebürtige Marokkaner. Guantanamo sei nicht das, was die
US-Regierung behaupte. Alle vier Ex-Gefangenen betonten, ihnen sei zu
keiner Zeit ihr Haftgrund genannt worden.
In Guantanamo werden rund 490 Terrorverdächtige festgehalten. Die
meisten von ihnen waren nach dem Sturz der Taliban in Afghanistan im
Herbst 2001 festgenommen worden. Bislang wurde lediglich gegen zehn
von ihnen Anklage erhoben. CCR setzt sich für die Rechte von
Guantanamo-Gefangenen ein. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.