Innsbruck - Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft hat am Montag
im Zusammenhang mit dem Unglück von Sölden Anklage gegen den
Hubschrauberpiloten erhoben. Sie wirft ihm fahrlässige
Gemeingefährdung vor. Bei dem Unfall waren im vergangenen September
neun Menschen getötet worden, weitere neun Personen wurden zum Teil
schwer verletzt. Ein Prozesstermin stand vorerst nicht fest.
Seilbahn überflogen
Wie der zuständige Staatsanwalt Wilfried Siegele der APA
mitteilte, wirft die Anklage dem Piloten vor, entgegen der Verordnung
des so genannten Luftverkehrsbetreiberzeugnisses und des
Betriebshandbuches der Hubschrauberbetreiberfirma die
Schwarze-Schneid-Bahn überflogen zu haben. Durch eine Fehlfunktion
der Auslösevorrichtung habe er dann die 680 Kilogramm schwere
Außenlast verloren. Der Betonkübel stürzte auf das Tragseil und löste
das Unglück aus.
Für den Unglückspiloten gelte die Unschuldsvermutung, wie der
Staatsanwalt betonte. Gegen den Strafantrag gebe es kein
Rechtsmittel. Die unmittelbare Folge sei die Verhandlung vor Gericht.
Neun Menschen ums Leben gekommen
Am 5. September 2005 hatte der Lastenhubschrauber beim Flug über
das Skigebiet Sölden in Tirol den rund 700 Kilogramm schweren
Betonkübel verloren, der auf eine der Gondeln stürzte und sie in die
Tiefe riss. Aus einer zweiten Gondel wurden durch die Schwingungen
des Seils sechs Skifahrer hinausgeschleudert und getötet. Bei dem
Unglück starben neun Deutsche, darunter sechs Kinder im Alter
zwischen zwölf und 14 Jahren. (APA)