Sieben auf einen Streich
Zum Abhören von Telefonen sind in Polen sieben verschiedene Institutionen berechtigt: die Polizei, die Agentur der Inneren Sicherheit (ABW), der Nachrichtendienst (AW), der Militärische Nachrichtendienst (WSI), das Regierungsschutzbüro (BOR), der Grenzschutz (SG) und Steuerfahndungsstellen. Bald soll das geplante Zentrale Antikorruptionsbüro hinzukommen. Bis 2001 entschied der Innenminister über einzelne Abhörfälle.
Starke Zunahme
Seit fünf Jahren, seit darüber Bezirkgerichte entscheiden, steigt die Zahl der abgehörten Telefonate stark. Ende der 90er Jahre wurden pro Jahr rund 1.500 Telefonleitungen abgehört. Im vergangenen Jahr wurden rund 20.000 Wanzen angebracht. In diesem Jahr stieg die Zahl im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr um bis zu 50 Prozent. Jeder Mobilfunk-Provider beschäftigt 30 bis 40 Mitarbeiter, die sich nur mit den Aufträgen der Polizei und der Geheimdienste befassen.
Polizei als größter Auftraggeber