Wien - Es war im November 2002. Das Kind geriet mit dem Kopf in den zu großen Spalt zwischen Lifttür und Fahrkorb. Jetzt, knapp dreieinhalb Jahre später, hat das Gericht, wenn auch nicht rechtskräftig, einen Schuldigen gefunden.

Der Monteur, das letzte Glied in der Kette möglicher verwaltungs- und bautechnischer Verantwortlicher, wird wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Zehn Techniker, Bauherren und Beamte werden freigesprochen. Ihr Verhalten sei für den Tod des Kindes nicht kausal gewesen, meint der Richter.

Damals hatte die junge Mutter mit drei Kleinkindern die Wohnung verlassen, stellte die beiden Buben kurz vor dem Lift ab, um das Baby zu holen. Juan muss unmittelbar an der Aufzugtür gestanden sein, als sein Bruder den Knopf drückte und den Lift in Bewegung setzte.

Vernachlässigung der Aufsichtspflicht

Der Mutter steht ein abgesonderter Strafprozess wegen Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht bevor. "Ich möchte ihr nicht zumuten, dass sie sich das hier anhört", sagte der Richter. "Das hier" waren kollektive Unzuständigkeitserklärungen und ein Feilschen um Zentimeter. Der Kopfdurchmesser des Kindes wurde mit dem Zwischenraum im Schacht verglichen. Und dieser Spalt war vorschriftswidrig um sieben Zentimeter zu groß.

Alle, die mit der Sanierung der 1911 errichteten Anlage beschäftigt waren, hätten das gewusst, meint die Staatsanwältin: "Es hätte nur einer der Beschuldigten Stopp sagen müssen, und das Unglück wäre nicht passiert."

Der (freigesprochene) TÜV-Mitarbeiter hatte in seinem Prüfgutachten zwar auf Baumängel hingewiesen, die Unterlagen ruhten aber fast zwei Jahre in der zuständigen Magistratsabteilung. "Wir haben gewartet, bis alles beinander ist", rechtfertigt sich der Beamte. Ein statisches Gutachten habe noch gefehlt. Inzwischen wurde saniert. Und der in der technischen Abteilung beschäftigte Bauingenieur entschied, den Lift in Betrieb zu setzen, obwohl neben der Baubewilligung auch die Fertigstellungsanzeige fehlte. "Das war die verhängnisvolle Anweisung", sagt der Richter.

Nach dem Unfall wurden übrigens 250 Liftanlagen umgebaut. (DER STANDARD-Printausgabe, 18./19.03.2006)