Die AK beklagt, dass seit Jahresbeginn ein zusätzliches "neues Schlupfloch" für Scheinselbstständige aufgemacht wurde. Wurde Einzelunternehmern aus EU-Drittstaaten - etwa Serben - bisher sehr restriktiv der Zugang gewährt, reiche nun ein österreichischer Auftrag. Solange etwa der Bauauftrag läuft, gelte die Aufenthaltserlaubnis. "Das öffnet neuen Scheinselbstständigen aus Drittstaaten Tür und Tor", sagt AK-Sozialexperte Christoph Klein.
4600 Anmeldungen nach der Erweiterung
Ohnehin wären seit der EU-Erweiterung im Mai 2004 bis September 2005 in Wien 4600 Anmeldungen im Bauhilfsgewerbe erfolgt, davon 2300 aus Polen. Der Verdacht liegt nahe und wird durch Kontrollen der Behörden regelmäßig bestätigt: Viele davon dürften Scheinselbstständige sein.
Am größten war 2005 das Problem in Deutschland, wo mehrere tausend polnische Fleischer als vermeintlich Selbstständige über die Grenze kamen, später aber in Schlachthöfen normale Arbeitnehmertätigkeiten verrichteten, sagt Johannes Kopf aus dem Wirtschaftsministerium. In Österreich sei das Kontrollpersonal aufgestockt und die Höchststrafen verdoppelt worden. So habe man das Problem alles in allem in den Griff bekommen, sagt Kopf.