London - Im Prozess um die Veröffentlichung seiner
Tagebuchnotizen hat der britische Thronfolger Prinz Charles vor
Gericht einen Teilsieg errungen. Ein Richter in London untersagte am
Freitag der Zeitung "Mail on Sunday", weitere Passagen aus Charles'
persönlichen Aufzeichnungen zur Übergabe der britischen Kronkolonie
Hongkong an die Volksrepublik China 1997 zu veröffentlichen.
Das Blatt hatte bereits Teile des Tagebuchs gedruckt, in dem
Charles aus seiner Abscheu vor der chinesischen Führung keinen Hehl
machte. So bezeichnete er die Führungsriege um den damaligen
Präsidenten Jiang Zemin als "fürchterliche alte Wachsfiguren".
Das Urteil des Richters bezog sich nur auf Charles' Aufzeichnungen
zu Hongkong. Ob die "Mail on Sunday" den Inhalt sieben weiterer
Tagebücher über Auslandsreisen des Kronprinzen veröffentlichen darf,
muss in einem gesonderten Verfahren entschieden werden.
Die Anwälte des Prinzen hatten argumentiert, dass die
Veröffentlichung der Tagebuchpassagen gegen sein Recht auf
Vertraulichkeit und das Urheberrecht verstoßen hätten. Die Tagebücher
seien von einer früheren Angestellten kopiert und an die Zeitung
weitergegeben worden. Dagegen argumentierte der Anwalt der "Mail in
Sunday", dass Charles in diesem Fall nicht als Privatmann anzusehen
sei, sondern dass er als Person des öffentlichen Lebens gehandelt
habe.(APA)