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Prinz Charles

Foto: AP/ PAUL ELLIS
London - Im Prozess um die Veröffentlichung seiner Tagebuchnotizen hat der britische Thronfolger Prinz Charles vor Gericht einen Teilsieg errungen. Ein Richter in London untersagte am Freitag der Zeitung "Mail on Sunday", weitere Passagen aus Charles' persönlichen Aufzeichnungen zur Übergabe der britischen Kronkolonie Hongkong an die Volksrepublik China 1997 zu veröffentlichen.

Das Blatt hatte bereits Teile des Tagebuchs gedruckt, in dem Charles aus seiner Abscheu vor der chinesischen Führung keinen Hehl machte. So bezeichnete er die Führungsriege um den damaligen Präsidenten Jiang Zemin als "fürchterliche alte Wachsfiguren".

Das Urteil des Richters bezog sich nur auf Charles' Aufzeichnungen zu Hongkong. Ob die "Mail on Sunday" den Inhalt sieben weiterer Tagebücher über Auslandsreisen des Kronprinzen veröffentlichen darf, muss in einem gesonderten Verfahren entschieden werden.

Die Anwälte des Prinzen hatten argumentiert, dass die Veröffentlichung der Tagebuchpassagen gegen sein Recht auf Vertraulichkeit und das Urheberrecht verstoßen hätten. Die Tagebücher seien von einer früheren Angestellten kopiert und an die Zeitung weitergegeben worden. Dagegen argumentierte der Anwalt der "Mail in Sunday", dass Charles in diesem Fall nicht als Privatmann anzusehen sei, sondern dass er als Person des öffentlichen Lebens gehandelt habe.(APA)