Wien – Österreich hat in der EU mit 7,5 Prozent nach Spanien (8,1 Prozent) den höchsten Anteil von Angehörigen aus Drittstaaten auf dem Arbeitsmarkt und nach Luxemburg (42,1 Prozent) mit 10,8 Prozent auch den zweithöchsten Ausländeranteil insgesamt. So weit die Statistik.

Der hohe Ausländeranteil, hinter dem rund 374.000 Menschen stehen, ist historisch (Gastarbeiter aus Ex-Jugoslawien und Türkei) beziehungsweise geografisch bedingt. "Die Arbeitsplätze in Österreich liegen für die neuen EU- Bürger wegen der langen gemeinsamen Grenze in Pendeldistanz. Anders als bei den Staaten, die geöffnet haben, fällt die natürliche Barriere für die Arbeitsmigration, insbesondere die Kostenbelastung durch Entfernung und Wohnsitzverlegung, weg", sagt Ingrid Nowotny aus dem Wirtschaftsministerium.

Die Zulassung ausländischer Arbeitskräfte erfolgt nach einem abgestuften System, das (auszugsweise) von der Beschäftigungsbewilligung (für ein Jahr), über die Arbeitserlaubnis (zwei Jahre), den Befreiungsschein bis zur Freizügigkeitsbestätigung reicht. Bei dieser Bestätigung bekommen Bürger aus den neuen EU-Staaten Zugang zum Arbeitsmarkt, wenn sie bei der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 oder danach mindestens zwölf Monate rechtmäßig und ohne Unterbrechung in Österreich nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz zugelassen waren.

Ehegatten und Kinder erhalten ebenfalls eine Freizügigkeitsbestätigung, wenn sie am 1. Mai 2004 schon einen gemeinsamen Wohnsitz in Österreich hatten. Bei späterem Nachzug muss ein gemeinsamer Wohnsitz von mindestens 18 Monaten bestehen. Ab 1. Mai diesen Jahres entfällt auch diese 18-monatige Wartefrist. Nowotny: "Der Familiennachzug beträgt bereits 80 Prozent der gesamten jährlichen Zuwanderung, nur mehr 20 Prozent der Zuwanderung sind durch Quoten und durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz steuerbar." (miba, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 16.3.2006)