"Falle"
Seitdem sitzt der 19-Jährige – ein abgewiesener Asylwerber, der 2005 wegen eines Drogendelikts verurteilt worden ist – in Wien in Schubhaft, und sein Anwalt Wilfried Embacher prangert die Einladung als „Falle“ an. Der Rückhalt sei über Monate hinweg vorbereitet worden, wobei hier der Fonds – in Wien Träger der Flüchtlingsversorgung – „der Fremdenpolizei bei der Festnahme geholfen hat, obwohl das nicht seine Aufgabe ist“.
Die Dokumentation dieser Zusammenarbeit liegt dem Standard vor: Am 17. Juni 2005 teilte der Fonds dem Fremdenpolizeilichen Büro Wien „vereinbarungsgemäß . . . mit, . . . dass U. sich in Wien in Grundversorgung befindet“ – und bat „um entsprechende Rückmeldung“. „Offenbar existieren einschlägige Vereinbarungen zwischen Fonds und Fremdenpolizei“, schließt daraus Wiens Grünen- Integrationssprecherin Alev Korun.
Die schriftliche Reaktion kam am 16. Juli 2005: Die Fremdenpolizei ersuchte den Fonds „um Bekanntgabe des nächsten Vorsprachetermins“ von U.. Der wurde den Polizisten nach der Sommerpause ganz offensichtlich auch genannt: Zwei Wochen vor dem Festnahmetermin, am 25. November, schickte die Fremdenbehörde dem Nigerianer den Abschiebe-Bescheid zu. Adresse: Am Modenapark. Ungefähr zur gleichen Zeit ging auch die Einladung des Fonds an ihn ab.
"Symptomatisch"
„Für andere Grundversorgte ist ein solches Zusammenspiel wenig vertrauensfördernd“, kommentiert dies Anwalt Embacher. Der Fall U. sei „symptomatisch für die zunehmende Verpolizeilichung des Asylverfahrens“, ergänzt Korun – zumal dieser Fall nach der bis Ende 2005 geltenden Gesetzeslage abgewickelt worden sei, die weniger streng war als die jetzige.