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Wer als Spitzenkraft nach Österreich kommt, muss nicht nur Know-how mitbringen, sondern muss auch zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen oder den Transfer von Investitionskapital auslösen.

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Wien - Der Restaurantbesitzer ist frustriert: Er wollte für sein Spitzenrestaurant, das sich auf fernöstlich-exotische Küche spezialisiert hat, eine ausländische Fachkraft ins Land holen, die Asian Cooking authentisch auf den Tisch bringen kann. Und scheiterte.

Der Grund: Der Lohn für den Kochkünstler wäre niedriger gewesen als das gesetzlich strikt vorgegebene Monatseinkommen von 2250 Euro brutto. Dass muss eine aus Drittstaaten stammende Fachkraft aber derzeit unbedingt verdienen, damit sie als ausländische "Schlüsselarbeitskraft" problemlos in Österreich werken darf.

Ein Rundruf des STANDARD in den Chefetagen heimischer Unternehmen bestätigt es: Firmen, die hochbezahlten Führungskräften den roten Teppich ausrollen wollen, haben dabei in der Praxis wenig Schwierigkeiten. Der frustrierte Restaurantbesitzer hingegen ist kein Einzelfall.

Facharbeit: zu billig

Betriebe, die besonders gute, aber eben doch "nur" Facharbeiter oder jungen Führungskräftenachwuchs brauchen, bekommen diese aus der jährlich festgelegten Quote der "Schlüsselarbeitskräfte" nur schwer oder gar nicht.

Neben der Hürde des notwendigen üppigen Salärs kann hier nämlich oft auch die vorgeschriebene "in Österreich besonders nachgefragte Ausbildung" nicht schlüssig nachgewiesen werden.

"Es gibt faktisch keine Möglichkeit, Mitarbeiter der zweiten Führungsebene aus dem Ausland für eine dauerhafte unselbstständige Beschäftigung anzuwerben", kennt Maria Kaun, Sozialpolitikerin der Wirtschaftskammer Österreich, die Klagen der Unternehmer aus der Praxis.

Hohe Lohn-Hürde

Während die einen den Verlust von Facharbeiterstellen für Inländer befürchten, liegt vielen Industriellen "im Hinblick auf fehlende ausländische Facharbeiter" die ihrer Meinung nach hohe Lohn-Hürde im Magen. Sie wollen diese gesetzliche Vorgabe deshalb ordentlich lockern. Schon lange fordern sie die Senkung der 60-prozentigen ASVG-Höchstbemessungsvorgabe (2250 Euro) um ein Drittel - blieben aber von der Regierung unerhört.

Um als Spitzenkraft ins Land gelassen zu werden, muss man aber nicht nur entsprechend gut verdienen, sondern etwa auch "zur Schaffung neuer oder zum Er- halt bestehender Arbeitsplätze beitragen". Weiteres Kriterium, um als besonders herausragend durchzugehen: Der ausländische Arbeitnehmer muss maßgeblichen Einfluss auf die Führung des Betriebs haben, oder seine Beschäftigung hat den Transfer von Investitionskapital nach Österreich zur Folge. Zudem muss die Führungskraft über eine "besonders anerkannte Fachausbildung" verfügen.

Trifft dies zu, ist der Top-Kraft, die dazu einen Antrag bei der Fremdenbehörde stellen muss, ein Platz in der Quote für Schlüsselkräfte faktisch sicher. Die ist für das heurige Jahr mit 1125 festgelegt. Im Vorjahr wollten Unternehmen insgesamt 1020 hochqualifizierte Kräfte ins Land holen.

Abgewiesen

Draußen vor der Tür blieben hingegen 229 Facharbeiter, weil Entlohnung oder Qualifikation zu gering waren. Abgewiesen wurden vor allem Gastronomiefachkräfte, medizinisches Personal und Programmierer, zählt Kaun auf.

791 durften kommen. Und das durchaus auf die Schnelle. "Die Zulassung erfolgt in einem einfachen One-Stop-Shop-Verfahren, wobei die maximale Entscheidungsfrist nur sechs Wochen betragen darf", erläutert Ingrid Nowotny, im Wirtschaftsministerium für Ausländerbeschäftigung zuständig.

Mit der positiven Niederlassungsbewilligung in der Hand kann die Top-Kraft dann in ganz Österreich, aber nur bei einem bestimmten Arbeitgeber tätig werden. Das Okay gilt erst einmal für 18 Monate und kann danach jeweils um ein Jahr verlängert werden. Die Beschränkung auf einen Arbeitgeber gilt ab dann nicht mehr. Nach fünf Jahren kann sich der Ausländer dann überhaupt unbefristet am österreichischen Arbeitsmarkt tummeln. Eine Konstruktion, die am ehesten mit der derzeit europaweit diskutierten "Greencard" vergleichbar ist. (Monika Bachhofer, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13.3.2006)