Wien - "Statt zu lange erduldeter Einwanderung", sagte Premierminister Dominique de Villepin vor Kurzem, solle es künftig besser "ausgewählte Einwanderung" geben. Er will deshalb bei der anstehenden Neuordnung des Einwanderungsrechtes auch eine "Greencard" installieren, um hochqualifizierten Ausländern die Möglichkeit zu geben, drei Jahre lang in Frankreich zu leben und zu arbeiten - auch wenn die Sozialisten nun die Regierung schelten, damit zwischen "guten" und "schlechten" ausländischen Arbeitskräften zu unterscheiden.

Aber auch Brüssel überlegt ähnliche Ideen bereits seit einiger Zeit intensiv. Bis 2007 sollen Regeln für eine einheitliche EU-Einwanderungspolitik entwickelt werden und ein entsprechendes Richtlinienpaket vorliegen. Dreh- und Angelpunkt: ei- ne EU-Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte Arbeitnehmer nach Greencard- Muster.

Konkurrent USA

Die EU argumentiert dabei mit dem vakanten Mangel an Spitzenarbeitskräften im EU-Raum im Vergleich zu den USA. "54 Prozent der Hochqualifizierten gehen in die USA; dagegen leben 87 Prozent der schlecht ausgebildeten Einwanderer in Europa", wird EU-Beschäftigungskommissar Vladimír Spidla nicht müde zu betonen. Auch wenn die Festlegung der Zuwanderungsquoten weiter Sache der nationalen Regierungen bliebe, sei eine "koordinierte Methode für den übergeordneten Bedarf des EU-Arbeitsmarktes notwendig".

In Österreich haben zuletzt Innerministerin Liese Prokop (ÖVP) und Vizekanzler Hubert Gorbach (BZÖ) wiederholt ein Greencard-Modell nach US-bzw. kanadischem Vorbild ins Spiel gebracht. Zu Letzterem haben sich auch die Grünen positiv geäußert.

Kanadisches Modell: Dort gibt es ein Punktesystem, wobei mindestens 67 von 100 möglichen Punkten erreicht werden müssen, da- mit der Grenzbalken hochgeht. Ausbildung, Sprachkenntnisse und Berufserfahrung zählen besonders. Darüber hinaus können die einzelnen kanadischen Provinzen eigene Auswahlkriterien einführen.

US-Modell: Das Konzept stellt Einwanderer den Einheimischen im wirtschaftlichen Bereich praktisch gleich und ermöglicht eine - zunächst zehn Jahre gültige und inhaltlich unbeschränkte - Arbeits-und Aufenthaltsbewilligung. Diese berechtigt auch zum Familiennachzug und kann nach fünf Jahren in eine Staatsbürgerschaft umgewandelt werden. Monika Bachhofer, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13.3.2006)