Dieser wirft Frankreich vor, die Veröffentlichung der umstrittenenen Karikaturen zugelassen zu haben. Damit sei gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen worden. Die Moslems in aller Welt seien "in ihrem Glauben, ihrer Überzeugung und ihrer Würde" verletzt worden.
Verstoß gegen das Recht auf Meinungsfreiheit
Die Kläger sehen außerdem einen Verstoß gegen das Recht auf Meinungsfreiheit, das laut Menschenrechtskonvention "bestimmten Pflichten und Verantwortlichkeiten" unterworfen sei. Sie erinnern an ein Urteil des Straßburger Gerichtshofs vom November 1996 in einem Verfahren gegen Großbritannien. Darin hieß es, ein Staat habe das Recht, provozierende Abbildungen von religiösen Kultgegenständen zu verbieten.