Am Dienstag besuchte er gemeinsam mit Enzenhofer die Otto-Glöckel-Schule, schon zuvor hatte die Glaubensgemeinschaft mit den Vätern Kontakt aufgenommen. Denn, so stellt ihr Präsident klar: Vor allem das Verhalten eines Vaters "war provokant": Er habe die Lehrerin und Direktorin bewusst mit dem geringschätzigen "Du" angesprochen und die Hand zur Begrüßung verweigert, was "auf das Strengste verurteilt" werden müsse. Deshalb habe sich der Vater auch entschuldigt.
Was die Diskussion um das Kopftuchtragen an Schulen anbelangt, fand Shakfeh ähnlich deutliche Worte: "Die Empfehlung an Österreicherinnen, eines zu tragen, ist grundfalsch. Eine Kopfbedeckung ist nur Muslimen vorgeschrieben." Und auch dies erst mit Eintritt der Geschlechtsreife, wie er ausdrücklich betonte. Jener Vater schickt jedoch nach wie vor seine siebenjährige Tochter mit einem Kopftuch in den Unterricht.
Richtlinien
Mit Zustimmung von Shakfeh präsentierte Enzenhofer für die oberösterreichischen Pflichtschulen nun Richtlinien. Eine Kopfbedeckung sei nur aus religiösen Gründen erlaubt, im Sport- oder Schwimmunterricht müsse sie abgenommen werden. Außerdem einigten sich die Präsidenten auf zwei weitere Änderungen. Anlass waren wieder "Einzelfälle" an Schulen.