Kopftuch im Unterricht erlaubt, im Sport verboten - soweit die Richtlinien für oberösterreichische Pflichtschulen.
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Linz - Im Jänner hatten sich Lehrerinnen der Otto-Glöckel-Volksschule bei der Personalvertretung über zwei "fanatische" Muslime beschwert. So hätten die Väter sie respektlos mit "Du" angeredet und ihnen "vorgeschrieben", im Unterricht ein Kopftuch zu tragen". Diese Meinungsverschiedenheit wurde zu einem Religionsstreit "stilisiert", sagt Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer. Und deshalb schaltete sich in diesen "Einzelfall" auch der Präsident der islamischen Glaubensgemeinschaft, Anas Shakfeh, ein.

Am Dienstag besuchte er gemeinsam mit Enzenhofer die Otto-Glöckel-Schule, schon zuvor hatte die Glaubensgemeinschaft mit den Vätern Kontakt aufgenommen. Denn, so stellt ihr Präsident klar: Vor allem das Verhalten eines Vaters "war provokant": Er habe die Lehrerin und Direktorin bewusst mit dem geringschätzigen "Du" angesprochen und die Hand zur Begrüßung verweigert, was "auf das Strengste verurteilt" werden müsse. Deshalb habe sich der Vater auch entschuldigt.

Was die Diskussion um das Kopftuchtragen an Schulen anbelangt, fand Shakfeh ähnlich deutliche Worte: "Die Empfehlung an Österreicherinnen, eines zu tragen, ist grundfalsch. Eine Kopfbedeckung ist nur Muslimen vorgeschrieben." Und auch dies erst mit Eintritt der Geschlechtsreife, wie er ausdrücklich betonte. Jener Vater schickt jedoch nach wie vor seine siebenjährige Tochter mit einem Kopftuch in den Unterricht.

Richtlinien

Mit Zustimmung von Shakfeh präsentierte Enzenhofer für die oberösterreichischen Pflichtschulen nun Richtlinien. Eine Kopfbedeckung sei nur aus religiösen Gründen erlaubt, im Sport- oder Schwimmunterricht müsse sie abgenommen werden. Außerdem einigten sich die Präsidenten auf zwei weitere Änderungen. Anlass waren wieder "Einzelfälle" an Schulen.

Ab sofort muss jeder künftige Religionslehrer einen Strafregisterauszug vorlegen: Erst Anfang des Jahres war öffentlich geworden, dass ein 1992 verurteilter Neonazi islamische Religionslehre unterrichtete. 2004 war der - mittlerweile entlassene - Lehrer erneut verurteilt worden, diesmal wegen Körperverletzung. Weitere Neuerung: Die islamische Glaubensgemeinschaft führt für "ihre" Religionslehrer verpflichtend Deutschkurse ein. Denn, so Shakfeh, einige Lehrer beherrschten die wichtigste Unterrichtssprache nur mangelhaft. (ker, DER STANDARD, Print, 8.3.2006)