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Auch kleine Spielzeug-Opel dürfen voraussichtlich weiter den Opel-Blitz als Markenzeichen tragen.

Reuters/Francois Lenoir
Brüssel - Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) deutete sich am Dienstag in Luxemburg eine Niederlage des Autobauers Opel im Rechtsstreit mit dem Modellauto-Hersteller Autec an, der auf einem ferngesteuerten Opel Astra V8 Coupe-Modell wie beim Original einen Opel-Blitz anbrachte.

Urteil in einigen Monaten

Dagegen hatte Opel geklagt, weil das Unternehmen sein Recht an der auch für Spielzeug geschützten Marke Opel verletzt sah. Der den Gerichtshof beratende Generalanwalt erklärte jedoch, Opel entstehe durch den Blitz auf dem Modellauto kein Schaden. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof den Anträgen der Generalanwälte.

Der Verbraucher nehme wegen des Opel-Symbols auf dem Modell nicht an, dass es sich um ein von Opel vermarktetes Spielzeug handle, erklärte der Generalanwalt. Die Marke werde deshalb nicht verletzt. Dass ein Modellauto möglichst ähnlich aussehe wie das Original, liege aber in der Natur der Sache. Schließlich warnte der Generalanwalt noch vor einem Monopol auf dem Modellbaumarkt, falls nur Lizenznehmer Autos exakt nachbilden dürften. Dies würde die unternehmerische Freiheit anderer Modellhersteller ungerechtfertigt einschränken. (Rs C-48/05). (APA/Reuters)