"Petersberg Missionen"
Rechtliche Basis für einen EU-Einsatz der "battle goups" sind die im Amsterdamer EU-Vertrag (1999) festgeschriebenen "Petersberg Missionen". Diese sehen neben humanitären Aufgaben, Rettungseinsätzen und friedenserhaltenden Maßnahmen auch die Möglichkeit für Kampfeinsätze, einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen, vor.
In Österreich wurde die Bundesverfassung mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP und des Liberalen Forums mit dem Artikel 23f ergänzt. Dieser bietet trotz Neutralitätsgesetz die Möglichkeit zur Teilnahme an friedenserhaltenden und friedensschaffenden Maßnahmen im Sinne der "Petersberger Missionen".
Keine Verpflichtung
Eine Teilnahmeverpflichtung an "Battle Groups" gibt es nicht. Ein Einsatzbeschluss muss von den EU-Regierungen einstimmig getroffen werden.