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Parteien und ihre Vorfeld- oder Jugendorganisationen haben in Österreich eine Menge an Möglichkeiten, zu Förderungen zu kommen. Bundes- und Landesgesetze regeln die verschiedenen Varianten der Finanzierung, um die Organisationen ansuchen können.

Fast 15 Millionen

Den größten Teil mach die gesetzliche "Parteienförderung" aus. Sie steht allen im Nationalrat vertretenen Parteien zu. Zur Ausschüttung kommt ein Gesamtbetrag, der auf die Gruppierungen einerseits nach einem Sockelbetrag, andererseits nach dem Ergebnis der jeweils letzten Nationalratswahl verteilt wird. Außerdem haben in Wahljahren alle jene Gruppen Anspruch auf Parteienförderung, die zwar den Einzug in den Nationalrat nicht schafften, zumindest aber ein Prozent der gültig abgegebenen Stimmen erreicht haben. Als Parteienförderung wurden 2005 14,680 Millionen Euro ausgeschüttet, im Budget 2006 sind 14,818 Millionen vorgesehen.

"Jugenderziehung und Jugendarbeit"

Neben den eigentlichen Parteiförderungen ist für Jugendorganisationen- und Vereine das Bundes-Jugendförderungsgesetz einschlägig, gemeinsam mit neun Landes-Jugendförderungsgesetzen. Am 1. Jänner 2001 ist ein neues Bundes-Jugendförderungsgesetz in Kraft getreten, das die Förderungen für die Jugendorganisationen der Parteien signifikant - um bis zu 100 Prozent - erhöhte. Besonders die Pennäler-Burschenschaften durften sich über deutliche Steigerungen freuen.

Ziel dieses Gesetzes ist nach Eigendefinition die "finanzielle Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, insbesondere zur Förderung der Entwicklung der geistigen, psychischen, körperlichen, sozialen, politischen, religiösen und ethischen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen". Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen erlässt Richtlinien für die Durchführung der Fördervergabe und Abrechnung, in denen die Voraussetzungen und Arten der Unterstützung genau definiert werden.

Der Weg zum Geld

Förderungen im Sinne des Jugendförderungsgesetzes nehmen aber nicht nur Parteiorganisationen in Anspruch: Mehr als 145.000 Euro bekam 2004 beispielsweise der Österreichische Blasmusikverband zugesprochen, genau so viel wie Pfadfinder, Gewerkschaftsjugend und Kinderfreunde.

Die Förderungen werden vom Ministerium in Folge von Ansuchen bewilligt. Zulässig sind nur Ansuchen um Förderungen, die die Angebote der Jugendarbeit zum Gegenstand haben. Diese sind unter Verwendung eines Formblattes an das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zu richten.

Aus dem Ansuchen müssen genaue Informationen über das zu fördernde Projekt hervorgehen - der Förderungswerber muss außerdem einen Finanzierungsplan vorlegen, aus dem die Gesamtkosten, die Eigenmittel, sowie die Höhe und der Verwendungszweck der gewünschten Förderung hervorgehen. Ob das Ministerium dann tatsächlich Geld hergibt, entscheidet es nach einer Prüfung auf Förderungswürdigkeit und –zulässigkeit. Die gewährten Fördermittel sind zweckgebunden zu verwenden. (az)