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Generalmajor Erich Wolf: "Es wird gemäß dem Vertrag ausgeliefert - in dem Rhythmus, der vereinbart ist."

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Der Chef der Luftstreitkräfte, Generalmajor Erich Wolf, bestätigt im Gespräch mit Conrad Seidl, dass Österreich aus dem Eurofighter-Vertrag aussteigen könnte - einen Grund dafür sieht er aber nicht. Denn das Programm läuft zu seiner vollen Zufriedenheit.

STANDARD: Herr General, "Der Spiegel" schreibt von Sorgen um die österreichische Eurofighter-Beschaffung und einem möglichen Rücktrittsrecht vom Vertrag, weil die Eurofighter GmbH vielleicht gar nicht liefern könnte. Machen Sie sich jetzt große Sorgen?

Wolf: Unsere Lage ist unverändert. Warum Der Spiegel das jetzt schreibt, ist mir unbekannt, denn wir haben unveränderte Auslieferungstermine, einen gültigen Vertrag, und es gibt keine wie immer geartete Änderung dazu.

STANDARD: Das heißt: Es werden im Mai nächsten Jahres die ersten vier Flugzeuge dastehen - mit allem bestellten Drum und Dran? Wolf: Es wird gemäß dem Vertrag ausgeliefert - in dem Rhythmus, der vereinbart ist.

STANDARD: Vertraglich vereinbart sind Flugzeuge aus der Tranche zwei, die aber noch gar nicht geliefert werden kann, weil ihre Produktion erst jetzt begonnen hat?

Wolf: Nein. Was wir vereinbart haben, ist eine "weapon systems performance specification", in der Leistungen festgelegt sind. Und gemäß dieser Spezifikation wird die Leistung geliefert werden beziehungsweise auf diesen Standard gebracht werden.

STANDARD: Dabei ist es unerheblich, ob die Flugzeuge aus dem Block 5 der ersten Tranche oder dem Block 8 der zweiten Tranche kommen?

Wolf: Genau so ist es.

STANDARD: Im Zusammenhang mit der Bewaffnung und den Fähigkeiten des Eurofighter - etwa der Zielzuweisung der Iris-T-Lenkwaffe über das Helmvisier - wurde auch diskutiert, welchen Helm die österreichischen Piloten bekommen. Ist das entschieden?

Wolf: Solche Helme sind international in Entwicklung, und wir werden einen Helm bekommen, wie ihn die Deutschen und die anderen Nationen auch haben.

STANDARD: Da wird nicht nach Tranchen und Produktionsblöcken unterschieden?

Wolf: Das ist völlig unabhängig davon.

STANDARD: Nun wird diskutiert, welche Ausstiegsklauseln aus dem Vertrag es gibt - gibt es die wirklich?

Wolf: Es stimmt, das, was der Herr Bundesminister immer wieder im Parlament gesagt hat: Das ist ein Vertrag, der nach bürgerlichem Recht auch gekündigt werden kann. Es ist unverständlich, wenn der Abgeordnete Günther Kräuter jetzt sagt, man hätte geschwindelt und Ausstiegsmöglichkeiten verschwiegen.

Die Fragestellung ist eine andere: Kann man den Vertrag kündigen? Na klar kann man ihn kündigen - aber warum sollte man? Und zu welchen Kosten? Wenn man keinen Grund dazu hat. Selbst wenn der Vertragspartner die Leistung nicht erbringen sollte, wofür ich keine Anzeichen habe, gibt es da die im Vertragsrecht vorgesehenen Schritte, etwa eine Pönale. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 6.3.2006)