Insbesondere sei auch die Nutzung der Wahlrechte und Spielräume der EU-Vorgaben im Sinne der Kreditinstitute und der Unternehmen eine wesentliche Voraussetzung, um im Wettbewerb mit Mitbewerbern aus anderen Mitgliedstaaten nicht zurück zu fallen.
KMU-Definition weit fassen
"Konkret muss dem Prinzip der Proportionalität, das durch das Europäische Parlament noch verstärkt wurde und das gerade den Sorgen kleinerer Kreditinstitute entgegenkommen sollte, im gesamten Umsetzungsentwurf Rechnung getragen werden", fordert Pichler. Zudem sei es wichtig, dass die KMU-Definition im Sinne der klein- und mittelständischen Wirtschaft möglichst weit gefasst und für die Kreditinstitute praktikabel definiert wird. Das gleiche gelte auch für die 1-Mio.-Euro-Grenze zur günstigeren Behandlung der so genannten "Retail-Kredite".
Die neue Basel II-Systematik schreibe weit reichende neue Verpflichtungen für Geschäftsleiter von Kreditinstituten vor, die nicht näher präzisiert sind. Angesichts der darin umschrieben erkennbaren und noch nicht einmal erkennbaren Risken sollten die Verpflichtungen der Geschäftsführer im Hinblick auf mögliche Konsequenzen präziser eingegrenzt werden, fordert Pichler.
Überzogene Veröffentlichkeitspflichten
Die Kreditwirtschaft schätzt auch die Veröffentlichungspflichten als überzogen ein. Das Grundproblem besteht laut Pichler darin, dass die Verpflichtungen generell ein äußerst weitreichendes Informationsniveau für alle Banken, ungeachtet ihrer Finanzierungsstruktur, festschreiben. Besonders bei kleineren Kreditinstituten würden die Veröffentlichungspflichten einen erheblichen Aufwand bewirken, der weitgehend ins Leere gehe.