Wien - Österreichs Banken fordern im Zusammenhang mit der bevorstehenden Begutachtung der Basel II-Umsetzung eine strikte Ausrichtung an den Mindesterfordernissen, ohne zusätzlich darüber hinausgehende Verpflichtungen. "Die bürokratischen Anforderungen müssen auf das absolut notwendige Mindestmaß reduziert werden, um auch die damit verbunden Kosten in Grenzen zu halten", so der Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Herbert Pichler, am Freitag.

Insbesondere sei auch die Nutzung der Wahlrechte und Spielräume der EU-Vorgaben im Sinne der Kreditinstitute und der Unternehmen eine wesentliche Voraussetzung, um im Wettbewerb mit Mitbewerbern aus anderen Mitgliedstaaten nicht zurück zu fallen.

KMU-Definition weit fassen

"Konkret muss dem Prinzip der Proportionalität, das durch das Europäische Parlament noch verstärkt wurde und das gerade den Sorgen kleinerer Kreditinstitute entgegenkommen sollte, im gesamten Umsetzungsentwurf Rechnung getragen werden", fordert Pichler. Zudem sei es wichtig, dass die KMU-Definition im Sinne der klein- und mittelständischen Wirtschaft möglichst weit gefasst und für die Kreditinstitute praktikabel definiert wird. Das gleiche gelte auch für die 1-Mio.-Euro-Grenze zur günstigeren Behandlung der so genannten "Retail-Kredite".

Die neue Basel II-Systematik schreibe weit reichende neue Verpflichtungen für Geschäftsleiter von Kreditinstituten vor, die nicht näher präzisiert sind. Angesichts der darin umschrieben erkennbaren und noch nicht einmal erkennbaren Risken sollten die Verpflichtungen der Geschäftsführer im Hinblick auf mögliche Konsequenzen präziser eingegrenzt werden, fordert Pichler.

Überzogene Veröffentlichkeitspflichten

Die Kreditwirtschaft schätzt auch die Veröffentlichungspflichten als überzogen ein. Das Grundproblem besteht laut Pichler darin, dass die Verpflichtungen generell ein äußerst weitreichendes Informationsniveau für alle Banken, ungeachtet ihrer Finanzierungsstruktur, festschreiben. Besonders bei kleineren Kreditinstituten würden die Veröffentlichungspflichten einen erheblichen Aufwand bewirken, der weitgehend ins Leere gehe.

Nicht vergessen werden sollten auch weitere Fortschritte bei der Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Sowohl der Wegfall der nur in Österreich noch immer vorgeschriebenen und benachteiligenden Kreditvertragsgebühr als auch die Reduktion der angesichts der höheren Bedeutung von hypothekarischen Besicherungen stark nachteiligen Grundbucheintragungsgebühr seien nach wie vor offen, kritisiert Pichler. (APA)