Kassel - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat ein Aufführungsverbot für den Kinofilm "Rohtenburg" über den Kannibalen von Rotenburg verhängt. Der Film basiert auf der realen Geschichte des "Kannibalen von Rotenburg".

Der Zivilsenat gab dem Antrag von Armin Meiwes statt, der als Kannibale von Rotenburg bekannt wurde. Armin Meiwes sah seine Persönlichkeitsrechte durch den Film verletzt. Die Richter erklärten, die Persönlichkeitsrechte des Klägers wiegen schwerer als die Kunstfreiheit.

Der Kinostart in Deutschland war für den 9. März geplant. In Österreich sollte der Film am 10. März starten. Bei Verstoß gegen die einstweilige Anordnung des Gerichts droht den Filmunternehmen ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft.

Armin Meiwes muss sich zurzeit vor dem Frankfurter Landgericht erneut wegen Mordes an dem 43-jährigen Bernd B. verantworten. (APA)