Positiv bewertete Sburny vor allem die Bestimmungen hinsichtlich der Bewilligung für die Ausfuhr von Software und Technologie, sie bedauerte aber, dass dies nur im Hinblick auf Drittländer gelte, nicht aber innerhalb der EU. Wie ihr Klubkollege Peter Pilz vermisste sie eine entsprechende Angleichung des Kriegsmaterialiengesetzes an das Außenhandelsgesetz und an die Außenhandelsverordnung, wofür jedoch nicht der Wirtschaftsminister zuständig sei. Pilz kündigte an, dies im Innenausschuss ansprechen zu wollen, zumal es auch Unverhältnismäßigkeiten im Hinblick auf Strafsanktionen gebe.
Strengere Bestimmungen
Bartenstein hob die in der Verordnung verankerten deutlich strengeren Bestimmungen hervor und unterstrich, dass nun auch Chemikalien in die Verordnung einbezogen seien. Bei der Lieferung von Waffen würden selbstverständlich Endverbraucherzertifikate verlangt, jeder Ausfuhrantrag werde dem Innen- und dem Außenministerium sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vorgelegt.
Die Verordnung basiert auf dem neuen Außenhandelsgesetz 2005. Die bisherigen Bestimmungen der geltenden Außenhandelsverordnung sowie der Chemiewaffenverordnung werden in die neue Verordnung übernommen. Mit der Verordnung erfolgt auch eine Anpassung an die Erfordernisse des EU-Rechts und der einschlägigen internationalen Übereinkommen. Darüber hinaus werden die neuen Bestimmungen des Außenhandelsgesetzes konkretisiert. Wie in den Erläuterungen betont, wurde mit dem vorliegenden Entwurf darauf Bedacht genommen, die notwendige Kontrolle ohne unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaft zu gewährleisten.