Der erste Fall von Vogelgrippe in Österreich ist am 14. Februar in der Steiermark aufgetreten. Bei zwei beim Kraftwerk Mellach an der Mur südlich von Graz entdeckten Schwänen war der Subtyp H5N1 festgestellt worden. Diese Proben wurden vier Tage später in Weybridge bestätigt.
Am 17. Februar wurde im Bezirk Hartberg bei einer tot aufgefundenen Moschusente der Subtyp H5N1 festgestellt. Die Bestätigung durch Weybridge steht noch aus.
Einen Tag später, am 18. Februar, informierte die AGES das Gesundheitsministerium über Verdachtsfälle von Vogelgrippe in Wien und Niederösterreich. Weitere Untersuchungen ergaben, dass bei der Wildente in Klosterneuburg und dem Schwan aus dem Wasserpark in Floridsdorf nicht der Subtyp H5N1, sondern lediglich das H5-Virus vorliegt. Die negative Bestätigung aus Weybridge wird bei den beiden Tieren noch abgewartet.
Am 20. Februar wurden wieder beim Kraftwerk Mellach vier tote Schwäne mit H5N1 gefunden, ihr Testergebnis aus dem EU-Referenzlabor steht ebenfalls noch aus. In dem bekannten Vogelgebiet in Mellach wurden auch vier Enten und zwei Wassergeflügel gefunden, die den gefährlichen Vogelgrippe-Virus in sich trugen. Im gleichen Gebiet infizierte sich ein Huhn mit der tödlichen Krankheit. Das Tier kommt aus der dortigen Schutzzone, aber nicht aus einem Geflügelbetrieb, darauf weist das Gesundheitsministerium hin.
Am 22. Februar sorgte ein kranker Schwan im Grazer Tierheim Arche Noah für Aufregung. Der Vogel steckte fünf weitere Tiere - zwei Hühner und drei Enten - mit H5N1 an. Das Weybridge-Ergebnis steht noch aus. In der vergangenen Woche wurden ein toter Schwan von der Kläranlage Gössendorf in der Steiermark sowie eine tote Wildente aus Graz positiv auf die gefährliche Variante der Vogelgrippe getestet.
Rund um die Auffindungsorte von verdächtigen toten Wildvögeln wurden Schutzzonen im Radius von drei Kilometern und Überwachungszonen im Radius von zehn Kilometern eingerichtet, wo u.a. Aufstallungspflicht, Kontrolle der Geflügelhaltungsbetriebe, Desinfektionsmaßnahmen oder getrennte Haltung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel bestehen muss.
Am 16. Februar wurde in jenen Risikogebieten die Stallpflicht wieder eingeführt, die im Dezember 2005 festgelegt wurden. Bereits zwei Tage später wurden diese Risikogebiete erweitert. Neben den bereits genannten Sektoren wurden jene Bezirke in Kärnten, der Steiermark und dem Burgenland zu solchen riskanten Flächen erklärt, die eine sehr hohe Geflügeldichte aufweisen. Zusätzlich wurden für Niederösterreich und das Mur- und Mürztal sowie im Westen Kärntens die Risikogebiete erweitert. Am 19. Februar ist nach weiteren Vogelgrippe-Verdachtsfällen in Österreich das gesamte Bundesgebiet zum Risikogebiet ernannt worden.