Wien - Am 14. Februar wurde das Gesundheitsministerium von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Mödling über den ersten Vogelgrippe-Fall in Österreich informiert. Bisher wurden mehr als 750 Vögel in das Referenzlabor der AGES geschickt, davon wurden 22 Tiere H5N1 positiv getestet, bei einem Schwan aus dem Wiener Wasserpark und einer Ente aus Klosterneuburg besteht lediglich der Verdacht. Das EU-Referenzlabor in Weybridge hat bisher nur die Erkrankung zweier Schwäne in der Steiermark bestätigt. Mellach an der Mur

Der erste Fall von Vogelgrippe in Österreich ist am 14. Februar in der Steiermark aufgetreten. Bei zwei beim Kraftwerk Mellach an der Mur südlich von Graz entdeckten Schwänen war der Subtyp H5N1 festgestellt worden. Diese Proben wurden vier Tage später in Weybridge bestätigt.

Hartberg

Am 17. Februar wurde im Bezirk Hartberg bei einer tot aufgefundenen Moschusente der Subtyp H5N1 festgestellt. Die Bestätigung durch Weybridge steht noch aus.

Wien und Klosterneuburg

Einen Tag später, am 18. Februar, informierte die AGES das Gesundheitsministerium über Verdachtsfälle von Vogelgrippe in Wien und Niederösterreich. Weitere Untersuchungen ergaben, dass bei der Wildente in Klosterneuburg und dem Schwan aus dem Wasserpark in Floridsdorf nicht der Subtyp H5N1, sondern lediglich das H5-Virus vorliegt. Die negative Bestätigung aus Weybridge wird bei den beiden Tieren noch abgewartet.

Vogelgebiet Mellach

Am 20. Februar wurden wieder beim Kraftwerk Mellach vier tote Schwäne mit H5N1 gefunden, ihr Testergebnis aus dem EU-Referenzlabor steht ebenfalls noch aus. In dem bekannten Vogelgebiet in Mellach wurden auch vier Enten und zwei Wassergeflügel gefunden, die den gefährlichen Vogelgrippe-Virus in sich trugen. Im gleichen Gebiet infizierte sich ein Huhn mit der tödlichen Krankheit. Das Tier kommt aus der dortigen Schutzzone, aber nicht aus einem Geflügelbetrieb, darauf weist das Gesundheitsministerium hin.

Grazer Tierheim Arche Noah

Am 22. Februar sorgte ein kranker Schwan im Grazer Tierheim Arche Noah für Aufregung. Der Vogel steckte fünf weitere Tiere - zwei Hühner und drei Enten - mit H5N1 an. Das Weybridge-Ergebnis steht noch aus. In der vergangenen Woche wurden ein toter Schwan von der Kläranlage Gössendorf in der Steiermark sowie eine tote Wildente aus Graz positiv auf die gefährliche Variante der Vogelgrippe getestet.

Schutzzonen und Überwachungszonen

Rund um die Auffindungsorte von verdächtigen toten Wildvögeln wurden Schutzzonen im Radius von drei Kilometern und Überwachungszonen im Radius von zehn Kilometern eingerichtet, wo u.a. Aufstallungspflicht, Kontrolle der Geflügelhaltungsbetriebe, Desinfektionsmaßnahmen oder getrennte Haltung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel bestehen muss.

Stallpflicht in Risikogebieten

Am 16. Februar wurde in jenen Risikogebieten die Stallpflicht wieder eingeführt, die im Dezember 2005 festgelegt wurden. Bereits zwei Tage später wurden diese Risikogebiete erweitert. Neben den bereits genannten Sektoren wurden jene Bezirke in Kärnten, der Steiermark und dem Burgenland zu solchen riskanten Flächen erklärt, die eine sehr hohe Geflügeldichte aufweisen. Zusätzlich wurden für Niederösterreich und das Mur- und Mürztal sowie im Westen Kärntens die Risikogebiete erweitert. Am 19. Februar ist nach weiteren Vogelgrippe-Verdachtsfällen in Österreich das gesamte Bundesgebiet zum Risikogebiet ernannt worden.

Auch zwei Nachbarländer haben zunächst die heimischen Überwachungszonen betroffen: Am 12. Februar informierten die slowenischen Veterinärbehörden die österreichischen über einen mit H5 infizierten Schwan im Ort Primoz. Die errichteten Schutz- und Überwachungszonen reichen bis in das österreichische Staatsgebiet, in die Bundesländer Kärnten und Steiermark. Auch im Fall des am 21. Februar mit dem H5-Virus gefundenen Schwans in der Slowakei nahe dem Donaukraftwerk Gabcikovo bei Preßburg reichen die Zonen bis nach Niederösterreich und das Burgenland. (APA)