Wien – Das Ratifizierungsverfahren der Anti-Doping-Konvention der Unesco wird, wie aus einer Aussendung des Deutschen Sportbunds (DSB) zu schließen ist, noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Österreichs Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Staatssekretär Karl Schweitzer hatten auf Forderungen der Opposition nach rascher Erstellung eines Anti- Doping-Gesetzes mit dem Hinweis reagiert, sie wollten auf eben diese Vorgaben der Unesco warten.

In einer Erklärung des deutschen Bundesinnenministeriums heißt es nun: "Es liegt bereits eine deutsche amtliche Übersetzung vor, die mit Österreich und der Schweiz abgestimmt wird, um im deutschen Sprachraum eine ein heitliche Sprachfassung zu erhalten. Aufgrund der einzuhaltenden föderalen Verfahren wird das Gesetzgebungsverfahren jedoch voraussichtlich nicht vor Jahresende abgeschlossen werden können."

Die Generalversammlung der UN-Organisation für Bildung, Erziehung und Wissenschaft hatte auf ihrer 33. Sitzung in Paris Mitte Oktober 2005 die Konvention verabschiedet. Sie basiert im Wesentlichen auf dem Welt-Anti- Doping-Code, der im März 2003 in Kopenhagen beschlossen wurde, aber jedenfalls keine staatliche Bindungskraft erlangen kann.

Richard Pound, Chef der World Anti Doping Agentur (WADA), hatte die Regierungen der 191 Unesco-Mitgliedsländer vergeblich aufgefordert, das völkerrechtliche Vertragswerk mit seinen 43 Artikeln schon bis zum Beginn der XX. Olympischen Winterspiele in Turin in nationales Recht zu überführen. Die Unesco- Konvention sieht auch vor, dass der "Besitz von verbotenen Substanzen und verbotenen Methoden" ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen der WADA sei.

Genau das könnte der springende Punkt bei den italienischen Ermittlungen gegen Ex- ÖSV-Trainer Walter Mayer sowie österreichische Langläufer und Biathleten sein. Denn bis dato haben sich exakt zwei Länder zu einer strengen, über die WADA-Richtlinien teils noch hinausgehende Vorgangsweise gegen Doping durchgerungen, Frankreich und Italien. (sid, red - DER STANDARD PRINTAUSGABE 1.3. 2006)