2004 einigten sich in Kärnten das BZÖ (Die Freiheitlichen in Kärnten) und die SPÖ auf eine Regierungspartnerschaft gegen die mitregierende ÖVP - also eine "Koalition innerhalb der Koalition". Im in Kärnten geltenden System des Proporz- oder Verhältniswahl hat nämlich jede Partei verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine Mitregierung, die eine gewisse Mindeststärke erreicht. In Kärnten bildete sich nach der letzten Wahl also eine BZÖ-SPÖ-ÖVP-Konzentrationsregierung.

Nach der Aufkündigung der Partnerschaft zwischen BZÖ und SPÖ wäre es nun möglich, dass das BZÖ (Die Freiheitlichen in Kärnten) mit der ÖVP eine neue Regierungspartnerschaft eingeht.

Politische Konfrontation

Eine Auflösung der Partnerschaft bedeutet laut Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk zumindest eine politische Konfrontation im Land, aber keinesfalls automatisch Neuwahlen. "Es kann durchaus sein, dass die Landtagsbeschlüsse weiterhin gefasst werden können, nur in politischen Angelegenheiten gibt es keine Kooperation mehr." Mit Hilfe der ÖVP kann also das BZÖ (Die Freiheitlichen in Kärnten) auch künftig einfache Landesgesetze beschließen - gemeinsam haben sie 19 von 36 Landtagssitzen.

Neuwahlen sind nur unter der Voraussetzung möglich, dass sich der Landtag selbst auflöst. Der Landtag kann sich vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages mit Mehrheitsbeschluss auflösen. Diese Mehrheit müsste allerdings erst zustande kommen (Verteilung der Sitze im Landtag: BZÖ 15, SPÖ 14, ÖVP 4, Grüne 2, FPÖ 1). Diese Variante ist mehr als unwahrscheinlich, weil das BZÖ wenig Interesse an Neuwahlen haben wird.

Im Fall der Selbstauflösung dauert die Gesetzgebungsperiode des Landtages bis zum Zusammentritt des neugewählten Landtages (Art. 14 Abs 2 K-LVG). Gewählt werden müsste innerhalb von drei Monaten nach Auflösung des Landtages. (mhe)