In einer Berufungsverhandlung im Aufsehen erregenden "Autobahnmord" in Oberösterreich am Dienstag in Linz ist das ursprüngliche Urteil bestätigt worden: Es bleibt somit bei 15 Jahren Haft wegen Mordes für den mutmaßlichen Täter, einen 42-jährigen Türken.

Das Opfer in dem Mordfall, ein 31-jähriger türkischer Lkw-Fahrer, war im Sommer 2004 auf einem Autobahnparkplatz bei Linz erschossen aufgefunden worden. Zwei Monate blieb die Identität der Leiche ungeklärt. Schließlich konnten die Sicherheitsbehörden einen in Niederösterreich wohnenden 42-jährigen Landsmann des Getöteten als mutmaßlichen Täter ausforschen und in Wien festnehmen.

Berufungsverhandlung

Gegen das Urteil im Geschwornenprozess im Landesgericht Wels im September des Vorjahres legte der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Der Oberste Gerichtshof bestätigte aber in der Zwischenzeit, dass der Tatbestand des Mordes erfüllt sei. In der Berufungsverhandlung des Oberlandesgerichtes Linz ging es nun noch um die Strafhöhe.

Wie im ersten Prozess bestritt der Angeklagte die Tötungsabsicht und erklärte, er habe das Opfer, nur erschrecken wollen. Der 31-Jährige hätte ihm eine Lieferung von einem Kilogramm Heroin übergeben sollen, dann aber 2.000 Euro als Honorar für den Kurierdienst verlangt. Er habe sich getäuscht gefühlt und habe den anderen deswegen erschrecken wollen, außerdem habe er sich vor möglichen Komplizen des Opfers gefürchtet. Deshalb habe er eine alte, verrostete Pistole ohne Magazin, die er auf einem Spielplatz gefunden habe und von der er annahm, dass sie nicht funktioniere, an den Kopf des Lkw-Fahrers gehalten und abgedrückt. Dann habe sich aber ein Schuss gelöst. Die Leiche habe er auf einem Autobahnparkplatz in der Nähe von Linz abgelegt, weil er glaubte, dass sie dort nicht gefunden würde.

"Mord im Drogenmilieu wiegt um nichts weniger"

Sein Verteidiger wies zur Entschuldigung seines Mandanten darauf hin, dass es im Drogenmilieu eine höhere Gewaltbereitschaft gebe, das Opfer habe eine "eigene Suppe gekocht" und die Tat provoziert. Richter Wolfgang Aistleitner entgegnete dem: "Ein Mord im Drogenmilieu wiegt um nichts weniger". Die Strafe aus der Erstinstanz sei "nicht im Mindesten überzogen", erklärte er und bestätigte sie. Auch das Argument des Angeklagten, er habe in der Haft einen Schlaganfall erlitten und er bitte deswegen sowie wegen seines kleinen Kindes, das er mit seiner zweiten Frau habe, um eine zweite Chance, blieb unberücksichtigt. (APA)