Buchung ohne Beratung
Dem Fachverband der Reisebüros sind die zu erwerbenden Pauschalreisen-Angebote an der Supermarktkasse ein Dorn im Auge. "Es ist wettbewerbsmäßig nicht zulässig, solange es das Gesetz nicht erlaubt", erklärte der stellvertretende Bundesspartenobmann des Fachverbandes, Edward Gordon. Abgesehen davon sei es sei auch für den Konsumenten eine heikle Angelegenheit, wenn etwa die vorgeschriebene Risikoberatung für den Konsumenten wegfalle. "Die Abgabe von Prospekten und allgemeinen Wertgutscheinen ist okay, aber eine spezifizierbare Reise darf nicht zwischen Karotten und Bademänteln verkauft werden", so Gernot Liska, Jurist im Reisebürofachverband.
Schutz der Reisebüros
Unzulässig war nach Ansicht Gordons auch der Fall der Austrian Airlines (AUA), die im Spätherbst des vergangenen Jahres Städtekurzreisen bei Billa für 140 Euro angeboten hat. Es sei nicht ausreichend, dass das hinter den Handelsketten stehende Reiseunternehmen über eine Gewerbeberechtigung verfüge, so der Fachverbands-Obmann Stellvertreter. Es gelte, die Reisebüros zu schützen, deren Aufwand ungleich höher liege. "Ich kann mir vorstellen, dass wir nicht zuschauen", so Gordon, wenn es neuerlich zu kurzfristig als Werbe- oder Marketingaktion deklarierten Verkäufen komme.
Um der Gewerbeordnung genüge zu tun, müsse jede Filiale, wo Tickets abgegeben werden, nach der Klarstellung des Wirtschaftsministeriums zur Reisebürofiliale umfunktioniert werden, so Gordon. Konkret heiße das das Abstellen einer Fachkraft mit dem nötigen Know-How, um das Ticketverkauf zu legalisieren. Er habe jedoch kein Problem, wenn es damit zu einer Zunahme von Reisebüros komme.