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Um der Gewerbeordnung genüge zu tun, müsste jede Supermarkt-Filiale, wo Tickets abgegeben werden, nach der Klarstellung des Wirtschaftsministeriums zur Reisebürofiliale umfunktioniert werden.

Foto: APA/dpa/Peter Endig
Wien - Die Zeiten für Handelsketten als Vertriebskanal für Pauschalreisen oder Flugtickets werden härter. Am umkämpften Reisegeschäftsmarkt darf nur der Leistungen vermitteln, der auch tatsächlich dazu berechtigt ist, so lautet eine Klarstellung des Wirtschaftsministeriums in der Agenda "Reisegutschein im Supermarkt" auf Betreiben der Reisebürobranche. Im Klartext heißt das: Entweder jede Supermarktfiliale wird Reisebüro, wenn sie Reisen vertreibt, oder sie muss mit möglichen Klagen rechnen, hieß es am Donnerstag bei einer Pressekonferenz des Fachverbandes der Reisebüros der Wirtschaftskammer (WKÖ) in Wien.

Buchung ohne Beratung

Dem Fachverband der Reisebüros sind die zu erwerbenden Pauschalreisen-Angebote an der Supermarktkasse ein Dorn im Auge. "Es ist wettbewerbsmäßig nicht zulässig, solange es das Gesetz nicht erlaubt", erklärte der stellvertretende Bundesspartenobmann des Fachverbandes, Edward Gordon. Abgesehen davon sei es sei auch für den Konsumenten eine heikle Angelegenheit, wenn etwa die vorgeschriebene Risikoberatung für den Konsumenten wegfalle. "Die Abgabe von Prospekten und allgemeinen Wertgutscheinen ist okay, aber eine spezifizierbare Reise darf nicht zwischen Karotten und Bademänteln verkauft werden", so Gernot Liska, Jurist im Reisebürofachverband.

Schutz der Reisebüros

Unzulässig war nach Ansicht Gordons auch der Fall der Austrian Airlines (AUA), die im Spätherbst des vergangenen Jahres Städtekurzreisen bei Billa für 140 Euro angeboten hat. Es sei nicht ausreichend, dass das hinter den Handelsketten stehende Reiseunternehmen über eine Gewerbeberechtigung verfüge, so der Fachverbands-Obmann Stellvertreter. Es gelte, die Reisebüros zu schützen, deren Aufwand ungleich höher liege. "Ich kann mir vorstellen, dass wir nicht zuschauen", so Gordon, wenn es neuerlich zu kurzfristig als Werbe- oder Marketingaktion deklarierten Verkäufen komme.

Um der Gewerbeordnung genüge zu tun, müsse jede Filiale, wo Tickets abgegeben werden, nach der Klarstellung des Wirtschaftsministeriums zur Reisebürofiliale umfunktioniert werden, so Gordon. Konkret heiße das das Abstellen einer Fachkraft mit dem nötigen Know-How, um das Ticketverkauf zu legalisieren. Er habe jedoch kein Problem, wenn es damit zu einer Zunahme von Reisebüros komme.

In Österreich erwirtschaften rund 2.500 Reiseunternehmen eine Umsatz von drei Milliarden Euro, allein auf den Outgoing-Bereich entfallen laut Wirtschaftskammer rund 2,1 Milliarden Euro. In den heimischen Reisebüros arbeiten rund 10.500 Mitarbeiter. (APA)