Es gibt kaum ein Verbrechen, das Ratko Mladic vor dem UN-Sondertribunal für Ex-Jugoslawien nicht zur Last gelegt wird. Die Anklage gegen Mladic umfasst 15 Punkte, darunter:
  • Genozid: Er soll von Mai 1992 bis Dezember 1996 ethnische Säuberungen gegen muslimische Bosnier und Kroaten angeordnet haben. Trauriger Höhepunkt: Die Ermordung von etwa 8000 Zivilisten im Juli 1995 in Srebrenica.

  • Verletzung des Kriegsrechts: Mladic soll den Artilleriebeschuss des belagerten Sarajevo und die Ermordung von Zivilisten durch Scharfschützen befohlen haben.

  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit: In von den Serben eroberten Gebieten kam es zu Vergewaltigungen. Zivilisten mussten Zwangsarbeit leisten.

  • Deportationen: Große Teile der muslimischen Bevölkerung in Ostbosnien wurden in die Enklaven Tuzla und Srebrenica vertrieben.

  • Folter: Zivilisten wurden Unter Mladic Kommando gefoltert, Flüchtlingen Nahrung und medizinische Betreuung verwehrt. (red, DER STANDARD, Print, 23.2.2006)