Klagenfurt - Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B) hat seine Bereitschaft zu einer "endgültigen Regelung" der Ortstafel-Frage bekräftigt. Dies werde aber sicher keine sein, "die durch Rechtsbruch erzwungen wird". In Wirklichkeit stehe nämlich der Verfassungsgerichtshof im Blickpunkt, der die "Verfassung gebogen" habe, sagte Haider in der Dienstag-Ausgabe der "Kleinen Zeitung".

"Das, was wir Kärntner machen, ist ein Beitrag zur Sanierung des Versuchs, den Rechtsstaat aus den Angeln zu heben", meinte der Landeshauptmann. Er sei aber optimistisch, dass man zu einer Lösung kommen werde, "zu der die Bevölkerung Ja sagt". Haider: "Das werden wir aber auch zum Beginn einer grundsätzlichen Debatte über den Verfassungsgerichtshof machen."

Gericht entscheidet gegen Haider

Das Oberlandesgericht Graz hat unterdessen das Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt bestätigt, wonach Haider die Behauptung unterlassen müsse, der Slowenen-Funktionär Rudi Vouk sei ein "Verrückter", der zum Verfassungsgerichtshof gehe, um ein Erkenntnis zu erzwingen. Dieser hatte mittels Schnellfahrens durch St. Kanzian am Klopeiner See und seiner Behauptung, er könne dort wegen der fehlenden zweisprachigen Ortstafel kein Ortsgebiet erkennen, das VfGH-Erkenntnis im Jahre 2001 bewirkt.

Die Kanzleigemeinschaft Grilc & Partner kündigte am Dienstag eine weitere Klage gegen Haider an. Der Landeshauptmann hat nämlich in Richtung des Slowenen-Vertreters gemeint, Vouk stünde "in der Gefahr, dass er auf Grund standeswidrigen Verhaltens seine Lizenz verliert". Jemand, der bewusst andere auffordere, "Rechtsbruch zu begehen, um irgendwelche Interessen durchzusetzen", handle im Widerspruch zu den standesrechtlichen Verpflichtungen. Vouk sieht darin eine weitere Rufschädigung. (APA)