Brüssel - Die EU-Mitgliedstaaten werden zunehmend besser bei
der Umsetzung von EU-Gesetzen in nationales Recht. Im Schnitt waren
Ende 2005 in der gesamten EU im Schnitt nur 1,6 Prozent der
Binnenmarktrichtlinien nicht innerhalb der Frist umgesetzt. Im Juni
2005 war die fristgerechte Umsetzungsrate noch bei 1,9 Prozent
gelegen. Österreich lag mit 1,5 Prozent im Mittelfeld. Zu den
"bravsten" Ländern bei der Implementierung von EU-Richtlinien in
nationales Recht Behörden die neuen Mitgliedstaten, mit Ausnahme
Tschechiens.
Entscheidend für das Wachstum
Binnenmarkt-Kommissar Charley McCreevy zeigte sich über das
Ergebnis erfreut. Die Verwirklichung des Binnenmarktes sei
"entscheidend für mehr Beschäftigung und Wachstum in der EU", sagte
McCreevy vor Journalisten in Brüssel. Jeder Mitgliedstaat, der
EU-Recht nicht rechtzeitig umsetze, verliere im Wettbewerb. Mit der
neuen Bestmarke komme die EU bereits in greifbare Nähe ihres
selbstgesteckten Zwischenziels, nicht mehr als 1,5 Prozent der
Richtlinien maximal offen zu haben. 17 Mitgliedstaaten hätten diese
Ziel auch bereits erreicht. Die Top-Drei bei der Umsetzung der
Binnenmarkt-Regeln sind Litauen, Dänemark und Ungarn, Schlusslichter
sind Portugal, Griechenland und Luxemburg.
Nicht immer korrekt
Bedauerlich ist aus Sicht des Binnenmarktkommissars, dass die
Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Recht nach wie vor nicht
immer korrekt vorgehen. Nur fünf Ländern - darunter Österreich - sei
es in den vergangenen drei Jahren gelungen, die Zahl der gegen sie
anhängigen Vertragsverletzungsverfahren zu verringern. Mit 59
anhängigen Verfahren lag Österreich auch hier im Mittelfeld. Die
meisten Vertragsverletzungsverfahren laufen derzeit gegen Italien
(157) gefolgt von Spanien (115) und Frankreich (113), die wenigsten
gegen Dänemark (31), Finnland und Luxemburg (je 36). Insgesamt ist
die Zahl der Verfahren laut EU-Kommission gestiegen, obwohl das ziel
war die Zahl zwischen 2003 und 2006 zu halbieren. (APA)