"Wir rufen das Gericht auf, unverzüglich ein Verfahren zum Schutz der Menschenrechte der slowenischen Minderheit in Kärnten einzuleiten und entsprechende Schritte gegen das BZÖ und Haider zu setzen wegen: Offener Verletzung von Menschenrechten, Anregung zum Nazismus, eklantanter Missachtung des fünften Absatzes des Artikels 7 des österreichischen Staatsvertrags, Anstiftung zu nationaler Intoleranz, Zunichtemachens der slowenischen Minderheit und ihrer Sprache, Eingriffs in die slowenische Gesetzgebung und Nichtbeachtung der Erkenntnisse des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, insbesondere des Urteils V64/05", heißt es im SNS-Schreiben an das Straßburger Gericht.
Klagsbefugt
Das EGMR wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Österreich im Verfassungsrang steht. Klagsbefugt vor dem Straßburger Gericht sind auch Einzelpersonen, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, nachdem sie alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Stellen die Richter eine Verletzung von Bestimmungen der Konvention durch den jeweiligen Staat fest, können sie diesen zu einer Strafzahlung an den Kläger verurteilen.
Der SNS-Abgeordnete und Vizepräsident des Laibacher Parlaments, Saso Pece, kritisierte vor dem Hintergrund des Ortstafel-Streits die Untätigkeit des slowenischen Staates. "Nirgends in Europa gibt es so viel Freundlichkeit einer Person oder einem Parteienvertreter gegenüber, der so offen gegen ein bestimmtes Volk arbeitet", sagte er. Pece wies darauf hin, dass Haider oft bei öffentlichen Veranstaltungen in Slowenien gesehen werde. Anders sei etwa Tschechien vorgegangen, dessen früherer Regierungschef Haider die Grenzen aufgezeigt habe und es dann auch noch abgelehnt habe, eine Protestnote des österreichischen Botschafters entgegen zu nehmen. Pece meinte damit offenkundig den damaligen tschechischen Premier Milos Zeman, der Haider im Jahr 2002 mit dem Nazi-Diktator Adolf Hitler verglichen hatte.
"Nazistische Ausfälle"