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Grafik: Archiv
Die US-Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation hat vor der Benutzung der in dieser Woche veröffentlichten Software Google Desktop 3 gewarnt. Konkret stößt den Bürgerrechtlern die Funktion "Search Across Computers" sauer auf. Das neue Feature bedeute eine akute Gefährdung für die Privatsphäre der Nutzer, so die EFF in einer Aussendung. Sensibel Die im Desktop 3 integrierte lokale Suchmaschine kann nicht nur die eigenen Festplatten und das Internet sondern via Internet auch andere Rechner durchforsten. Dazu muss sich der Anwender zuerst einen Account bei Google zulegen. Schließlich indiziert die Software die Harddisk und stellt sie allen anderen Computern, die unter demselben Google Account laufen, zur Verfügung. Beispielweise kann man damit unterwegs per Laptop den Desktop-Rechner im eigenen Arbeitszimmer durchsuchen. An sich eine praktische Funktion, jedoch werden Kopien dieser Indizes auf Servern abgelegt, damit sie auch dann verfügbar sind, wenn der PC ausgeschaltet ist. Totale Überwachung Die EFF sieht Regierungsbehörden aus Vorfreude auf die sich dadurch ergebenden Möglichkeiten bereits grinsen. Denn die Indizes sind Datenbasen, auf die möglicherweise sehr einfach zugegriffen werden kann, so die Bürgerrechtler. US-rechtlich genießen diese Datenbestände einen geringeren Schutzstatus, als Daten, die auf einem privaten Rechner gespeichert sind. "Wenn der Desktop vom Nutzer nicht sehr vorsichtig konfiguriert wird, was einige Leute sicher nicht tun werden, dann hat Google Kopien der Steuererklärung, von Liebesbriefen, Geschäftsdaten, medizinischen Unterlagen und allen anderen Textdateien, die die Software indizieren kann", so EFF-Anwalt Kevin Bankston. Zudem ist auch die Web-History abfragbar. Einsicht Die Staatsgewalt hätte im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung oder auch einer privaten Klage die Möglichkeit, per simpler Vorladung, im US-Recht Subpoena genannt, Einsicht auf diese Daten zu bekommen. Zugriff auf Daten am privaten PC zu bekommen, setzt dagegen einen gerichtlichen Beschluss voraus. Betrachte man die Situation mit dem Aspekt, dass die US-Justiz gerade versucht Google zur Herausgabe von Log-Dateien zu zwingen, drängt sich die Frage auf, warum der Suchmaschinenbetreiber von seinen Nutzern erwartet, dass sie dem Unternehmen private Daten anvertrauen. Einschränkung Google gibt an, dass die Daten nur temporär gespeichert werden. Ungewiss bleibt jedoch, für welchen Zeitraum die Speicherung gilt. In der Privat Policy ist jedoch zu lesen, dass die Indizes selbst nach Deinstallation der Desktopsuche oder Löschung des Accounts noch 60 Tage online bleiben. (pte)