TW1 verletzte in zwei Fällen das ORF-Gesetz, weil diese Tochter der öffentlich-rechtlichen Anstalt Werbung nicht klar deklarierte oder zuwenig vom Programm trennte, entschied der Bundeskommunikationssenat. (red/DER STANDARD; Printausgabe, 11./12.2.2006)