Hubert Sickinger: Förderung für Freiheitliche Akademie müsste um BZÖ-Anteil reduziert werden

foto: standard/fischer
Wien - Nach Ansicht des Parteienfinanzierungs-Experten Hubert Sickinger müsste die Förderung für die Freiheitliche Akademie angesichts der BZÖ-Abspaltung zumindest reduziert, wenn nicht gestrichen werden. Die Vorgangsweise des Kanzleramtes sei daher rechtlich korrekt, sagt Sickinger. Allerdings glaubt der Politikwissenschafter auch, dass eine Verfassungsklage der FPÖ gegen das Gesetz "gute Aussichten auf Erfolg" hätte.

Das Publizistikförderungsgesetz regelt die Förderung für die Parteiakademien, konkret für deren "politische Bildungsarbeit und Publizistik". Die Förderung besteht aus zwei Tranchen: Ein "Grundbetrag", der für alle Parteien gleich hoch ist (heuer 601.766,20 Euro) und ein "Zusatzbetrag", der mit der Mandatsstärke der Partei ansteigt. Voraussetzung: Die betreffende Parteiakademie "muss von einer mit mindestens fünf Abgeordneten (Klubstärke) im Nationalrat vertretenen politischen Partei als der von ihr bestimmte Förderungswerber bezeichnet sein".

Kritik

Hier hakt Sickingers Kritik ein: Da sich die meisten Abgeordneten des Freiheitlichen Parlamentsklubs nun nicht mehr zur "politischen Partei" FPÖ bekennen, sondern zur "politischen Partei" BZÖ, müsste die Förderung für die Freiheitliche Akademie entsprechend reduziert werden. Sollte die FPÖ nicht einmal mehr über fünf Nationalratsabgeordnete verfügen, dann müsste sie die Förderung nach den Buchstaben des Gesetzes komplett verlieren.

"Verfassungswidrig"

Dieses Gesetz hält Sickinger jedoch für verfassungswidrig. Seine Argumentation: Ob eine Parteiakademie gefördert wird oder nicht, müsse sich nach dem letzten Wahlergebnis der Partei richten und nicht nach der aktuellen Mandatsstärke (die durch Parteiausschlüsse oder -spaltungen schwanken kann). Sollte die FP-Akademie ihre Förderung tatsächlich verlieren, dann wären also die ordentlichen Gerichte und in weiterer Folge der Verfassungsgerichtshof am Zug.

Detail am Rande: Laut Sickinger könnte das BZÖ angesichts seiner Mandatsstärke im Parlament nun selbst eine Parteiakademie gründen und dafür Akademieförderung beantragen. Weil das BZÖ noch nie bei einer Nationalratswahl kandidiert habe, wäre das "zwar illegitim, aber legal", sagt Sickinger.

Von Veränderungen unabhängig

Von Veränderungen der aktuellen Mandatsstärke unabhängig ist übrigens die eigentliche Parteienförderung. Sie richtet sich nach dem letzten Wahlergebnis (hier erhält das BZÖ also nichts, die Förderung für die FPÖ ist auch nach der orangen Abspaltung unverändert geblieben).

Und die Klubförderung für die Nationalratsfraktionen bemisst sich zwar nach der aktuellen Mandatsstärke. Wesentlich ist aber nur die Zugehörigkeit der Abgeordneten zur jeweiligen Fraktion - im Fall von FPÖ und BZÖ ist dies der Freiheitliche Parlamentsklub. Ob die Abgeordneten zusätzlich noch Mitglied im BZÖ, in der FPÖ oder in keiner Partei sind, ist für die Klubförderung unerheblich. (APA)