Wein - Änderungen beim seit Jänner gültigen Fremdenrecht fordert die Asylkoordination für jene Flüchtlinge, die mit Österreichern verheiratet sind. Bisher konnten sie Niederlassungsbewilligungen nach der Eheschließung in Österreich beantragen, jetzt müssen sie dafür zurück in ihr Herkunftsland. Dieser Passus sei verfassungswidrig, meinten Flüchtlingshelfer am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Und: Sie warfen Beamten und Innenministerium bewusste Falschinformation vor.

Herbert Langthaler von der Asylkoordination vermutet, dass mehrere hundert Personen von dieser Gesetzesänderung betroffen sind. Er sieht darin eine Verletzung des Rechts auf Ehe- und Familienleben. Dass die Asylwerber für die Stellung einer Niederlassungsbewilligung zurück in das Herkunftsland müssten, sei aus ökonomischen wie auch aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar.

Unmittelbar betroffen

Unmittelbar betroffen von dem Gesetz ist Angela Magenheimer, die im Dezember 2005 einen Flüchtling geheiratet hat. Sie kritisierte, dass sie von einem Juristen des Innenministeriums falsch informiert worden sei. Dieser hätte ihr versichert, dass sich ab 2006 nichts ändere. Weiters sei sie von einer Beamtin der Fremdenpolizei falsch informiert worden - und zwar "bewusst", wie Magenheimer vermutet. Man habe ihren Mann aufgefordert, seinen Asylantrag zurückzuziehen, bevor er einen Antrag auf Niederlassungsbewilligung einbringen konnte. Dadurch sei er nun illegal in Österreich, es drohe ihm die Schubhaft und er dürfe außerdem keiner Arbeit nachgehen. Als Bestätigung legte sie eine so genannte Check List vor, die ihr Mann von der Fremdenpolizei bekommen hat und auf der handschriftlich "Asyl Zurückziehung" vermerkt ist.

Ähnliche Berichte habe man aus allen Bundesländern, meinte Langthaler. Es gebe auch Hinweise, dass Anträge aus dem Jahr 2005 bewusst liegen gelassen worden seien, um sie nach neuem Recht behandeln zu können, erklärte Gerti Schmutzer von Verein "Fibel". Langthaler forderte von Innenministerin Liese Prokop (V) eine Weisung, damit die betroffenen Personen wieder im Inland ihre Anträge stellen können. Für die Zukunft müsse das Gesetz wieder geändert werden.

Laut Peter Marhold von "helping hands" ist die jetzige Regelung ohnehin verfassungswidrig. Es sei eine Ungleichbehandlung zu Familienangehörigen von EWR-Bürgern gegeben. Und eine solche habe das Höchstgericht bereits einmal 1997 aufgehoben.

Innenministerium verteidigt Regelung

Das Innenministerium weist die Kritik von Flüchtlingsorganisation am neuen Asylrecht zurück. Man habe die Regelungen zur Bekämpfung von Scheinehen bewusst so gewählt, sagte der Sprecher von Innenministerin Liese Prokop (V), Johannes Rauch, gegenüber der APA. Falschinformationen oder Ungleichbehandlungen sieht er nicht.

Die Argumentation des Ministeriums: Wer in einem laufenden Asylverfahren sei, habe durch das Asylgesetz eine Berechtigung, in Österreich zu sein. Wer anerkannter Flüchtling ist, habe ohnehin einen Aufenthaltstitel. Wer allerdings eine Niederlassungsbewilligung beantragen wolle, müsse vom Gesetz her seinen Asylantrag zurückziehen. Hier gebe es keine Falschinformation, wie von den Flüchtlingshelfern ins Treffen geführt. Und wessen Asylantrag negativ beschieden wurde, der müsse eben aus dem Ausland eine Niederlassungsbewilligung beantragen. Da dass für alle Drittstaats-Angehörigen gelte, die mit Österreichern verheiratet sind, gebe es auch keine Ungleichbehandlung, so Rauch. Die NGOs sehen hingegen eine Ungleichbehandlung zu Familienangehörigen von EWR-Bürgern. (APA)