César Saldaña, der Director General des Consejo Regulador

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Klaus Hackl: Da in Österreich im Vergleich zu Spanien Kontrollinstitutionen in der Regel keine Werbe- und Promotionaufgaben haben, können Sie uns ein wenig erläutern, wie der Consejo Regulador organisatorisch aufgebaut ist und welche Funktionen er hat?

César Saldaña: Der Consejo ist die Institution, die verantwortlich ist für den Schutz und die Promotion der D.O. Vom gesetzlichen Standpunkt her haben wir zwei Dimensionen: Einerseits eine „private“ und andererseits eine „öffentliche“, eine private im Sinne, dass wir die Interessen der Traubenlieferanten, Produzenten und Bodegas vertreten und eine öffentliche, da wir Teil der staatlichen Administration sind, im Sinne dass wir von der Regierung Funktionen übernehmen, die von öffentlichem Interesse sind: z. B. wenn wir Regeln veröffentlichen, sind diese Gesetz, oder wenn wir jemanden finden der gegen die Vorschriften verstößt, ist das, als würde ihn eine staatliche Kontrollbehörde finden, im Sinne eines verlängerten Armes des Gesetzes. Zu den Funktionen im Einzelnen:

  • 1. Wir sind die Repräsentationsorganiston der Industrie, d.h. wir haben alle 4 Jahre Wahlen, bei denen alle in der Sherryproduktion Beteiligten ihre 18 Repräsentanten – so genannte „Vocales“ wählen, 9 repräsentieren die weinanbauenden Betriebe, 9 die Bodegas. Die 18 Repräsentanten wählen einen Präsidenten, den sie der andalusischen Regierung vorschlagen, aber das ist nur ein Vorschlag, da die Regierung letztlich den Präsidenten bestimmt und hier ist auch der Link zwischen privatem und öffentlichem Interesse.

  • 2. Wir legen die gesetzlichen Bestimmungen für die Produktion von Sherry fest - und für Sherry-Essig, aber das nur nebenbei, d.h. wenn es Modifikationen bedarf, wie zum Beispiel jetzt gerade, wo wir an einigen Anpassungen arbeiten, geschieht das hier und wird Gesetz.

  • 3. Wir sind die Kontrollinstitution – Organo de Control, die sicherstellt, das alle Beteiligten entsprechend den Bestimmungen des Reglamento – zugelassene Rebsorten, Zuckergrad bei der Ernte, Reifung etc. – arbeiten. Als Ergebnis dieser Kontrollen erlauben wir letztlich den Produzenten für ihre Produkte die Bezeichnung Sherry zu verwenden, was auch durch das Siegel des Consejos und die individuelle Nummer auf den Etiketten dokumentiert wird.

  • 4. Wir sind der gesetzliche „Verteidiger“ der D.O., oder Wächter der D.O., zum Beispiel im Zuge des Abkommens der EU mit den USA, in dem die Interessen der geschützten Herkunftsbezeichnungen wie Champagner, Chablis, aber auch Sherry nicht gut verhandelt wurden, d.h. wir versuchen in Brüssel hierfür Lobbying zu betreiben, um den Schutz ebendieser sicherzustellen. Wir erzielten diesbezüglich große Erfolge innerhalb der EU, oder zum Beispiel mit Südafrika, Australien und Kanada, sodass diese Länder die Bezeichnung Sherry für ihre Produkte nicht mehr verwenden dürfen.

  • 5. Ein großer Teil unserer Aufgaben ist die Promotion, aber nicht nur im Sinne von klassischer Werbung, sondern auch im Sinne von Wertsteigerung der D.O., interner Promotion, Weiterbildung, um kleineren Produzenten hinsichtlich der Qualitätssicherung auf die Sprünge zu helfen, im Anbau zu unterstützen etc. eben all diese Dinge, die dazu beitragen den Wert, das Image der D.O. zu steigern und zu sichern.

    Hackl: Die Informationsbüros für Sherry in aller Welt, wie z.B. jenes in Deutschland, sind ihnen diese direkt unterstellt, sind sie ihr verlängerter Arm und wer finanziert sie?

    Saldaña: Verlängerter Arm - in einem gewissen Sinne ja. Aber all die diversen Informationsbüros in den einzelnen Ländern arbeiten genau genommen für die ICEX (spanische Außenhandelskammer), wobei deren Arbeit (soweit sie Sherry betreffen) und Aktivitäten, natürlich mit uns abgestimmt sind. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch die Außenhandelsstellen und den Consejo. Ein großer Teil unseres Budgets, das grundsätzlich durch die Mitglieder des Consejos finanziert wird – einerseits durch die Anbaubetriebe auf Hektarbasis, andererseits auf Bodegaseite auf verkaufter Literbasis, wozu noch Förderungen durch die andalusische Regionalregierung und die spanische Regierung kommen, aber auch bei gewissen Teilprojekten Förderungen durch die EU (z.B. in Japan und den USA) - aber der Hauptteil wird durch die Mitglieder aufgebracht – geht für den Bereich Promotion im weitesten Sinne auf und ist wiederum auf die einzelnen Märkte aufgeteilt. Aber der Kunde für Engel & Zimmermann, die das Informationsbüro in Berlin betreiben ist das ICEX, also auch hier wieder der Link zwischen privatem und öffentlichem Auftrag.

    Hackl: Wie Sie eingangs erwähnt haben, überarbeiten sie derzeit das Reglamento, die D.O. Bestimmungen – welche Änderungen erwarten uns?

    Saldaña: Tatsache ist, unser Consejo ist der älteste in Spanien. Wie sie wissen hatten wir 1933 unser erstes Weingesetz, in dem auch das Konzept der D.O. inkludiert war und Jerez erhielt als erste im Jänner 1935 diese Auszeichnung. Und das damals ausgearbeitete Reglamento war gleichsam die Basis für alle anderen Reglamentos der D.O.s in Spanien. Seit damals hat sich das Reglamento natürlich einige Male geändert, aber die letzten großen Änderungen und Anpassungen waren 1979, abgesehen von kleineren Änderungen 1996 and 1997. Wie sie sich vorstellen können, hat sich seit damals natürlich sehr viel geändert, zum Beispiel vom technischen Standard her, oder vom rechtlichen Umfeld – wir hatten damals ja noch nicht die heute gültige Verfassung -, die Verantwortlichkeiten in den Ministerien haben sich geändert, im Zuge der Verfassung wurde ja sehr vieles dezentralisiert und viele Verantwortlichkeiten gingen auf die autonomen Kommunen über, z. B. alles was die Landwirtschaft betrifft, untersteht jetzt der andalusischen Regierung, ebenso waren wir damals noch nicht Mitglied der EU, das heißt es gab immer wieder Anpassungen und in Kürze wird auch ein neues andalusisches Weingesetz in Kraft treten, das uns jetzt zwingt das Reglamento anzupassen.

    In den letzten Monaten haben wir ziemlich intensiv daran gearbeitet und es gibt mittlerweile den x-ten überarbeiteten Entwurf – wo werden die Änderungen nun sein? Klarerweise wird es sehr viele gesetzliche Anpassungen an den rechtlichen Ist-Stand geben, die aber den Konsumenten nicht direkt betreffen werden, die rein rechtlicher Natur sind, um überhaupt wieder im Rahmen der Gesetze zu arbeiten.

    Eine der für den Konsumenten wichtigsten Änderungen wird die Etikettenvorschriften betreffen. Ich denke die Sherryetiketten sind mit die kompliziertesten in der ganzen Weinwelt. Diese Anstrengungen sind auch sehr eng mit der Einteilung der verschiedenen Sherrystilistiken verbunden, da auch hier die Definitionen etwas klarer gemacht werden müssen, auch für die Bodegas, denn was zum Beispiel in der einen Bodega als Oloroso firmiert, ist in der nächsten ein Cream, obwohl es sich von der Machart um das gleiche Produkt handeln würde. Aber wie sie mir zustimmen werden, ist es in der Sherrywelt häufig schwierig, genaue Grenzen zu ziehen. Es ist klar, dass diese verschwimmenden Grenzen zu Verständnisschwierigkeiten führen, vor allem in Ländern wie Österreich und Deutschland, wo doch eher alles sehr klar geregelt ist, da sie beim Sherry eine enorme Bandbreite, auch innerhalb eines Typus haben können, z. B. alleine bedingt durch den unterschiedlich langen Ausbau. Aber wir sind uns bewusst, dass wir dem Konsumenten heutzutage einen besseren „Schlüssel“ in die Hand geben müssen...

    Hackl: ... damit er weiß, was er kauft.

    Saldaña: Genau.

    Hackl: Ich glaube auch, dass eines der großen Probleme für Sherry darin liegt, dass sie, wenn sie in einem Laden vor 10 oder 15 Sherries stehen, als durchschnittlicher Konsument nicht wissen, was sie erwartet, ob der Sherry trocken oder süß ist, wie viel Restzucker er hat, warum der eine fünf Euro, der andere 40 Euro kostet.

    Saldaña: Absolut richtig, aber sie dürfen nicht vergessen, dass sich die einzelnen Stile und Bezeichnungen im Lauf der Zeit entwickelt haben. Einige Bodegas gibt es seit ein paar hundert Jahren und sie verkaufen ihre Weine teilweise seit über 100 Jahren mit ihren Bezeichnungen. Es bedurfte, bzw. bedarf daher unglaublicher Anstrengungen diese vorhandene Realität in das kleine Raster des Reglamento zu pressen. Keine leichte Aufgabe. Nehmen sie zum Beispiel die Alkohol- und Zuckerbestimmungen im Reglamento. Wenn sie das Reglamento lesen, muss ein Oloroso zum Beispiel unter 5 Gramm Restzucker haben. Das ist ziemlich eindeutig und sollte für jedermann klar sein. Nun aber nehmen sie einen Wein wie zum Beispiel Matusalem von Gonzales Byass, der seit über 100 Jahren auf dem Markt ist, lange bevor das Reglamento entworfen wurde, dessen Grundwein ein großartiger, sehr alter Oloroso ist, aber Byass gibt dem Wein etwas PX zu, weil das der Stil des Weines war und ist. Jetzt, mit dem Reglamento in der Hand müsste ich Gonzales Byass sagen, sie dürfen nicht mehr Oloroso auf das Etikett schreiben. Das ist und wäre einfach unfair. Was haben wir gemacht? Wir haben gesagt, ok, es ist ein unglaublich alter Wein im VORS Bereich und es ist der Stil des Weins und haben eine Ausnahme gemacht. Aber wir haben in der Realität eine Menge Ausnahmen, was zu Konflikten führt und für Konsumenten oft nicht leicht zu verstehen ist. Aber das ist wie gesagt eine der Hauptanstrengen, die wir im Bereich der Änderungen unternehmen, egal ob es nun das Vorderetikett oder das Rückenetikett mit detaillierteren Informationen betreffen wird.

    Was sicher nicht geändert wird, sind die zugelassenen Rebsorten, sehr wohl aber die zugelassenen Erziehungssysteme und verschiedene andere technische Belange, die an die heutige Zeit angepasst werden - mit deren Änderungen natürlich nicht alle im Consejo vertretenen Personen oder Gruppen einverstanden oder glücklich sind, da es sich zum Teil um sehr unterschiedliche Interessen handelt.

    Hackl: Sie haben ja im Consejo auf der einen Seite kleine Traubenproduzenten, Boutique-Bodegas und auf der anderen Seite die so genannte Sherry-Industrie ...

    Saldaña: ... eben. So gibt es auch das große Interessen seitens mancher Vertreter z. B. die Zona de Crianza, die zugelassenen Ausbauorte, zu erweitern - in denen derzeit nur Jerez, Sanlucar und El Puerto zugelassen sind und nur Bodegas die hier ihren Sitz haben, dürfen ihren Wein als Sherry verkaufen, das ist einfach so, das ist ein Teil der Geschichte - auf die Zona de Producion, die das so genannte Sherrydreieck umfasst. Das sind Dinge, die in Diskussion sind, ich persönlich glaube nicht, dass das passieren wird, Auch was die Beziehungen von Sherry und anderen Produkten, die wir hier produzieren betrifft, wie zum Beispiel Vinos de la Tierra de Cadiz aus Palomino, viele Leute wollen hier eine Verbindung zu Sherry schaffen, da sie für viele im Grunde junge Sherries sind – sozusagen das Rohmaterial für Sherry, andere wieder lehnen diese Verbindung strikt ab. Ich kann ihnen derzeit nicht sagen, was davon Wirklichkeit werden wird oder nicht.

    Aber eine weitere wichtige Änderung wird die Definition der Produktstruktur sein, denn es steht zurzeit nichts im Reglamento über alterszertifizierte Sherries wie VORS und VOS, noch über Sherries mit einer Altersangabe von 12 und 15 Jahren. Und wir im Consejo sind fest davon überzeugt, das wir eine klare Produktstruktur benötigen, wie zum Beispiel Rioja mit Reserva und Gran Reserva, sodass für den Konsumenten auch eine klare Struktur der unterschiedlichen Preisniveaus dahinter ersichtlich ist und ebenso wenn es Ausnahmen gibt, wie zum Beispiel beim vorher angesprochenen Oloroso, dass sich diese auf definierte und kontrollierte Qualitätsmerkmale beziehen, denn es kann nicht sein, dass eine sehr süße Eigenmarke einer großen Diskontmarke von zweifelhafter Qualität Oloroso auf dem Etikett stehen hat. Sie können Cream darauf schreiben, aber sicher nicht Oloroso. Das kann und darf nicht sein. Aber bis jetzt hatten wir aufgrund des Reglamento keine Möglichkeit auf der einen Seite Ausnahmen zu machen und auf der anderen nicht. Das ist auch was ich hoffe, dass bei den Änderungen herauskommt, dass die Stilistiken genauer definiert werden und die Kriterien für Ausnahmen festgelegt werden.

    Fortsetzung folgt