Verhandlungstermin gibt es noch keinen. Es steht auch noch nicht fest, welcher Richter den Prozess überhaupt leiten wird. Letzteres soll zu Beginn der kommenden Woche festgelegt werden. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Ex-Politiker, der Anfang November 2005 aus der Länderkammner ausgeschieden ist, ein bis zehn Jahre Haft.
Gudenus hat sich zu den einzelnen Anklagepunkten bisher nicht im Detail geäußert. Es existiert lediglich eine von seinem Anwalt der Justiz übermittelte Stellungnahme.
Aussagen
Wortreicher hatte sich Gudenus Ende April 2005 in der ORF-Sendung "Report" gegeben, wo er dafür eintrat, die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich "physikalisch und wissenschaftlich zu prüfen". Mit weiteren umstrittenen Aussagen ("Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern") sorgte er für beträchtliches Aufsehen und scharfe Proteste. Am 29. Juni hob der Wiener Landtag, von dem er als Ländervertreter ins Hohe Haus entsandt worden war, seine Immunität auf.
Auslieferung Nummer zwei
Am 14. September wurde Gudenus auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft ein zweites Mal ausgeliefert: Bei einem Besuch in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen hatte er laut einem Protokoll des Innenministeriums erklärt, auf einem Foto abgebildete jugendliche Häftlinge würden - bezogen auf ihren körperlichen Zustand - "eigentlich ganz gut aussehen", während er (Gudenus, Anm.) "schlechter aussehe".