Brüssel - Der Streit um die reduzierten Mehrwertsteuersätze für so genannte arbeitsintensive Dienstleistungen zieht sich bereits seit 1998 seit der damalige Wettbewerbskommissar Mario Monti auf die Idee kam, dass damit zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Im September 1999 einigten sich die EU-Finanzminister einen entsprechenden Versuch für drei Jahre bis Ende 2003 zu starten.

Fünf Kategorien für Experimentierphase

Der Versuch umfasste damals eine genau definierte Liste von fünf Berufskategorien, aus denen sich jedes Land zwei für eine Experimentierphase aussuchen konnte. Dazu gehören: 1. Kleine Reparaturen an Fahrrädern, Schuhen und Kleidung 2. Renovierung von Privatwohnungen und -häusern 3. Fensterputzen 4. Häusliche Pflegedienste 5. Friseure. Das Hotel- und Gastgewerbe stand schon damals auf der Wunschliste unter anderem von Spanien und Portugal allerdings konnte man sich nicht darauf einigen. Neun der damals 15 EU-Staaten machten von der Möglichkeit Gebrauch: Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Großbritannien, Luxemburg, Belgien und die Niederlande. Österreich beteiligte sich nicht; der damalige Finanzminister Rudolf Edlinger hatte wiederholt öffentlich bezweifelt, dass dadurch Arbeitsplätze entstehen werden, während Einnahmenausfälle offensichtlich seien.

Mitte 2003 versuchte die EU-Kommission statt einer Verlängerung überhaupt eine Harmonisierung bei den "reduzierten Mehrwertsteuersätzen" , die jedes Land der EU-Kommission melden kann, zu erreichen. Die reduzierte Steuersätze sollten für den gesamte medizinische Bereich - auch Zahnarztservices -, den gesamte Freizeitbereich (etwa Zoos, Theater, Erlebnisparks), Ausstattung für Behinderte, Kindersitze, Schnittblumen oder Bestattungsdienstleistungen gelten, sowie für Bücher, Restaurants, Blumen, Gas und Strom, aber auch die Renovierung von Gebäuden und Haushaltsreinigung. Der Vorschlag verschwand wieder in der Schublade, nachdem sich viele Länder quer legten.

Vereinbarung eines Stillhalte-Abkommens

Dagegen einigten sich die Finanzminister mittlerweile zweimal auf eine Verlängerung des Experiments für die reduzierten Sätze von arbeitsintensiven Dienstleistungen, zuletzt bis Ende 2005. Nachdem im Vorjahr keine Lösung gefunden wurde, hat man mit der EU-Kommission eine Stillhalte-Abkommen bis zum ersten Ecofin im Jänner vereinbart. Für den Fall, dass keine Lösung gefunden wird, hat Steuerkommissar Laszlo Kovacs bereits angekündigt, gegen Länder, die die reduzierten Sätze trotzdem beibehalten, Vertragsverletzungsverfahren zu eröffnen. (APA)